Der Spieler beschwert sich über das RTP des Casinos, da er nichts gewonnen hat. Die Beschwerde wurde geschlossen, da der Spieler nicht mehr reagierte.
Nachdem ich mich online beschwert habe dass ich nichts gewinne haben sich noch schlechter geworden, ich zahle mich zu Tode und spiele verschiedene Spiele und keinen Gewinn möglich, ich möchte zu mindestens meine einbezahlten Geld zurück. Ich denke dass die meiner konto eingeschränkt haben , ich habe auch oft erwähnt das es nicht sein kann dass ich nichts gewinne ob sie meine Konto eingeschränkt haben und das ich mich bei Casino Guru mich beschweren werde hat nichts genutzt. Wenn Sie möchten ich kann Ihnen meine Account durchgeben und sie können selber sehen von was ich hier schreibe
Liebe kralkizi,
Vielen Dank für Ihre Beschwerde. Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir keinen Fall ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Beschreibung geltend machen können, wie ich Ihnen vor einiger Zeit in Ihrer zuvor eingereichten Beschwerde ( hier ) erklärt habe. Manchmal haben Sie vielleicht Glück und manchmal nicht; So funktionieren Casinos und Casinospiele. Ich würde empfehlen, unseren Artikel über die Auszahlungsquote (RTP) zu lesen: https://casino.guru/learn-about-games-of-chance-rtp-variance .
Wenn Sie weitere Informationen haben, die unserem Fall helfen würden, leiten Sie sie bitte an mich weiter. Leider können wir derzeit nichts tun, wenn wir keine Beweise dafür haben, dass etwas Unfaires vor sich geht. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn ich bezüglich Ihrer Beschwerde noch etwas für Sie tun könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Nick
Lieber Nick,
vielen Dank für Ihre Antwort, ich werde die RTP lesen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
kralkizi
Können wir die Beschwerde als abgeschlossen betrachten?
Leider hat der Spieler nicht auf unsere Nachrichten und Fragen geantwortet. Folglich können wir keine weiteren Untersuchungen durchführen und haben keine andere Wahl, als diese Beschwerde abzulehnen.
Der Spieler kann diese Beschwerde jederzeit erneut einreichen.