Hallo, haben Sie versucht, eine Beschwerde an CEG zu senden? Wenn Sie um Selbstausschluss gebeten haben, sollte Ihr Konto seit mindestens sechs Monaten geschlossen sein.
Das Absurde ist, dass sie, um meine Gewinne zu konfiszieren, mir nicht nur ein nicht existierendes Doppelkonto vorwarfen, sondern auch bestritten, dass ich ihrer Meinung nach spielsüchtig sei, ohne mich jemals von ihrem Casino ausgeschlossen zu haben!
Stattdessen haben Sie um Selbstausschluss gebeten und Ihr Konto wurde problemlos wiedereröffnet.
Wenn Sie also nach Ihrem Selbstausschlussantrag gewonnen hätten, hätten sie Ihnen ihrer Logik zufolge Ihr Geld nicht ausgezahlt, da Sie einen Selbstausschluss beantragt hatten.
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