Wir hatten dem Spieler mitgeteilt, dass wir ihm bei der Erlangung einer Rückerstattung nicht helfen könnten, da hierfür eine ausdrückliche Mitteilung an das Casino über seine Spielsucht und seinen Wunsch nach Selbstausschluss erforderlich sei. Wir hatten betont, dass bloße Vermutungen, die auf Spielgewohnheiten basieren, für einen Rückerstattungsanspruch nicht ausreichen. Wir hatten ihn auf unser Selbstausschluss-Hilfstool verwiesen, um ihm dabei zu helfen, seine Casino-Konten auf mehreren Plattformen zu sperren. Wir rieten ihm außerdem, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn das Spielen zu einer Belastung wird, und stellten einen Link zu verschiedenen Zentren bereit, die sich auf die Behandlung von Glücksspielproblemen spezialisiert haben. Die Beschwerde wurde anschließend abgeschlossen.