Die Spielerin beantragt eine Rückerstattung, da ihr Selbstausschluss fehlgeschlagen ist. Die Beschwerde wurde geschlossen, da der Spieler nicht mehr reagierte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe das Vulkan Vegas Casino am 23.02.2023 auf meine Spielsucht aufmerksam gemacht.
Dennoch konnte ich am 27.02.2023 nochmals 1000 Euro in dem Casino verspielen.
Die Bearbeitung der Email dauerte viel zu lange und wurde meines erachtens mit Absicht nach Hinten geschoben.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo maltehindemith,
Vielen Dank, dass Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, und es tut mir wirklich leid, von Ihrem Problem mit dem Vulkan Vegas Casino zu hören. Bitte gestatten Sie mir, Ihnen noch ein paar Fragen zu stellen, bevor wir fortfahren.
Könnten Sie bitte mitteilen, ob Ihr Konto bereits verifiziert ist und wenn ja, seit wann genau? Wann haben Sie Spielsucht erwähnt und auf welche Weise? Wann haben Sie das letzte Mal mit dem Casino gesprochen und worum ging es dabei?
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen weitergeleitete E-Mail besagt, dass Sie Ihre Spielsucht unter Kontrolle haben.
Ich freue mich auf deine Antwort.
Grüße,
Nick
Vielen dank für Ihre Antwort.
Ich bin verifiziert, alleridngs kann ich Ihnen das genaue Datum nicht mehr nennen.
Meines Erachtens ist die Aussage ob man die Sucht im Griff hat oder nicht, nicht relevant. Ein Spieler der Süchtig ist und trotzdem spielt hat es nicht unter Kontrolle. Vorallem nicht in den Summen. Das sollte dem Casino, wenn er den Spieler wirklich schützen möchte auch bekannt/bwusst sein.
Das Casino antwortet auf Emails von mir nicht mehr, zuletzt hatte ich es am 23.03.2023 versucht.
Mit freundlichen Grüßen
Zusätzlich habe ich am 02.02.2023 um die Löschung meiner Limits gebeten. Der Support fragte daraufhin ob ich an Spielsucht leide, welches ich nicht beantwortet habe. Meiner Meinung hätte dort schon eine Spreere einsetzten müssen bis der Support eine Antwort von mir erhielt.
Hallo Nick,
Wir möchten bestätigen, dass unsere Manager das Konto sofort (am 27.02.2023 17:03:08 (UTC)) gesperrt haben, sobald sie von den Glücksspielproblemen erfahren haben. Der Spieler begann das Gespräch mit der Bitte um einen Bonus, als der letzte nicht gewährt wurde, erwähnte er die Spielsucht, so dass die rote Flagge ausgelöst wurde und die verantwortlichen Spielpflichten in Aktion traten.
Mit freundlichen Grüße
Hallo maltehindemith,
Gibt es einen Beweis dafür, dass Sie Spielsucht am 23.2.2023 erwähnt haben?
Wenn nicht, müssen wir die Beschwerde schließen, da das Casino Ihr Konto geschlossen hat, nachdem Sie Glücksspielprobleme am 27.2.2023 erwähnt haben.
Ich zitiere nochmals den Text aus der Email.
Dort erwähnte ich häufiger, dass ich an Spielsucht leide!
"
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch ein von Ihnen im Internet illegal veranstaltetes Glücksspiel zahlte ich sehr hohe Geldbeträge. Insgesamt 4870 Euro.
Dementsprechend handelt sich um Entgelte für öffentliche Glücksspiele im Internet.
Mitlerweile habe ich meine Spielsucht unter kontolle und weiß damit umzugehen.
Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen verboten. „(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internetist verboten." (§ 4 Abs. 4 GlüStV) Dieses Verbot ist auch mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar. Bereits im Jahre 2009 hat der EuGH bestätigt, dass das Online-Glücksspiel-Verbot mit der europarechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EG vereinbart ist. In diesem Urteil stellt der EuGH zunächst fest, dass das Online-Glücksspiel-Verbot die Dienstleistungsfreiheit naturgemäß beschränkt. Diese Beschränkung kann allerdings aus zwingenden Gründendes Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Solche zwingenden Gründe des Allgemeinintereses sieht der EuGH in der Bekämpfung der Kriminalität. (EuGH, Urteil vom 08.09.2009 –C 42/07-)
Nur durch meine Krankheit habe ich in dem besagten Zeitraum solch hohen Beträge bei Ihnen bezahlt. Ich weiße dabei nochmal auf ein Urteil von LG Gießen, Urteil 21.01.2021 - 4 O 84/20 und auf ein Urteil am Landgericht Regensburg vom 31.05.2021 (Az.: 71 O 3074/20)
Es ist damit ausgeschlossen, dass ich rechtmäßig auf Ihrer Internetseite mich anmelden konnte und solch hohen Beiträge setzen konnte. Verstärkt wird dies noch durch meine Spielsucht. Dadurch sind Sie zur Rückzahlung meiner vollständigen Verluste verpflichtet. Zitat vom LG Traunstein am 08.10.2020: Der Kläger kann seinen Anspruch daneben auch auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB stützen, da seine Zahlungen an die Beklagte rechtsgrundlos erfolgten. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels auf der Internetdomain der Beklagten ist nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages verboten ist. Ob dieses Glücksspiel am Sitz der Beklagten erlaubt ist, ist unerheblich, da deutsches Recht anwendbar ist. Da es sich um ein verbotenes Glücksspiel handelt, ist § 762 Absatz 1 Satz 1 BGB, nach dem grundsätzlich das aufgrund eines Spiels Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, nicht anwendbar (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl. 2020, § 763 Rand 3).
auch ist diie Rechtssprechung in Deutschland wie Sie mit sicherheit wissen immer Eindeutiger und lässt keine Zweifel an meinen Stichpunkten zu.
Dass meine Rückforderung von Ihnen vor einem Deutschen Gericht bestand hat, daran habe ich keinen Zweifel.
Erschwerend für Sie kommt meine Spielsucht und Ihr mangelhafter Spielerschutz.
Falls ich von Ihrer Seite bis zum 06.03.2023 keine Reaktion erhalte werde ich einen Fachanwalt mit der Klage beauftragen. Dieser Schritt ist dann unumgänglich. Dass diese Klage Erfolg hat wurde schon von mehreren juristischen Personen zweifelsfrei bestätigt.
Eine Kopie einer Bescheinugugn meiner Sucht und dessen Beratung kann ich bei Bedarf beifügen.
Mit freundlichen Grüßen "
Dazu möchte ich nochmals erwähnen, dass in meiner Erinnerung der Support am 27.03 sich erst weigerte mein Konto zu schließen, vielleich kann VulkanVegas das gesamt Protokoll bereitstellten?
Liebe Maltehindemith,
"Ich habe meine Spielsucht jetzt im Griff und weiß damit umzugehen."
Sie haben sogar erwähnt, dass Sie Ihre Spielsucht unter Kontrolle haben, also wie könnte jemand davon ausgehen, dass Sie sie immer noch haben?
Auch die E-Mail enthält nur Gesetze und Paragrafen, was keine Aufforderung ist. Sie müssen einen einfachen Antrag auf Selbstausschluss stellen, der erwähnt, dass Sie "derzeit" Spielsucht haben, und nicht endlose SMS mit Texten, die überhaupt nichts mit dem Casino zu tun haben.
Leider hat der Spieler nicht auf unsere Nachrichten und Fragen geantwortet. Folglich können wir keine weiteren Untersuchungen durchführen und haben keine andere Wahl, als diese Beschwerde abzulehnen.
Der Spieler kann diese Beschwerde jederzeit erneut einreichen.