Der Spieler aus Spanien hatte ein Problem mit seinem Online-Casino-Konto, da er aufgrund seiner selbsterklärten Spielsucht keine Einzahlungsbeschränkungen festlegen konnte. Trotz seiner Bitte um Selbstausschluss bearbeitete das Casino seinen Antrag nicht umgehend, was zu weiteren Verlusten führte. Das Casino antwortete, dass der Selbstausschlussantrag des Spielers gemäß seinen Richtlinien innerhalb der Geschäftszeiten bearbeitet wurde. Das Beschwerdeteam kam zu dem Schluss, dass die Situation zwar unglücklich war, das Casino sich jedoch an seine Richtlinien hielt und die Beschwerde daher abgelehnt wurde. Die Beschwerde wurde später auf Wunsch des Spielers erneut eröffnet, wobei der Spieler behauptete, dass er trotz seines Selbstausschlusses wieder auf sein Konto zugreifen und Geld einzahlen konnte. Wir waren der Meinung, dass das Konto nicht erneut eröffnet werden sollte. Das Casino argumentierte jedoch, dass dies akzeptabel sei, da der Spieler keine Bescheinigung habe, die beweise, dass er ein echtes Spielproblem habe. Wir sind jedoch der Ansicht, dass eine einfache Aufforderung zur lebenslangen Kontoschließung und zur Unterrichtung über das Glücksspielproblem ausreicht. Da das Casino-Team anderer Meinung war, waren wir gezwungen, den Fall abzuschließen und den Spieler an die Behörde weiterzuleiten.