Der Spieler aus dem Vereinigten Königreich war bei GamStop registriert und konnte trotz Sperrung seiner Bankkarten aufgrund einer schweren Spielsucht beträchtliche Beträge bei Kinghills Casino einzahlen. Nachdem er sich aufgrund der Auswirkungen auf sein Leben selbst ausgeschlossen hatte, verlangte der Spieler eine Entschädigung für die entstandenen Verluste. Das Beschwerdeteam kam zu dem Schluss, dass der Selbstausschluss durch GamStop nicht anwendbar war, da das Casino keine Lizenz der UKGC hatte. Die Beschwerde wurde schließlich aufgrund der fehlenden Reaktion des Spielers abgelehnt.