Der Spieler aus Deutschland bittet um eine Rückerstattung der Einzahlung, da das Casino sein Konto nicht geschlossen hat. Wir haben die Beschwerde abgelehnt, weil der Spieler nicht auf unsere Nachrichten und Fragen reagiert hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte die Einzahlungen welche ich ab dem 28.05.22 getätigt habe zurückerstattet bekommen, weil das Konto von da an hätte geschlossen sein müssen.
Ich habe am 27.05.22 darum gebeten dass das Konto geschlossen wird und danach zwei weitere Mails gesendet ohne hierzu eine Antwort zun erhalten. Ich bin spielsüchtig und wollte hier die Notbremse ziehen, worin ich seitens des Casinos jedoch nicht unterstützt wurde.
MIt freundlichen Grüßen
Mostafa R***
Liebe Mostafa,
Vielen Dank für Ihre Beschwerde. Es tut mir leid, von Ihrem Problem zu hören. Ich habe die AGB des Casinos überprüft und Folgendes gefunden:
„Sie können sich jederzeit unter support@burningbet.com an unsere Support-Abteilung wenden und darum bitten, Ihr BurningBet-Konto für einen bestimmten Zeitraum zu kündigen. Danach werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie vollständig von unserer Website zu sperren und alle Werbe-E-Mails zu blockieren, die Sie möglicherweise zuvor von unserem Casino erhalten haben."
Könnten Sie bitte alle E-Mails oder Screenshots weiterleiten, die zeigen, dass Sie Anträge auf Kontoschließung gesendet haben? Meine E-Mail-Adresse lautet kristina.s@casino.guru . Haben Sie in diesen Anfragen angegeben, wie lange Ihr Konto geschlossen bleiben soll, und den Grund dafür klar angegeben?
Danke im Vorhinein für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristina
Liebe Mostafa,
Wir verlängern den Timer um 7 Tage. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Beschwerde ablehnen, falls Sie die erforderlichen Informationen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bereitstellen.
Leider müssen wir diesen Fall ablehnen, da der Spieler nicht auf unsere Nachrichten und Fragen geantwortet hat. Daher können wir keine weiteren Untersuchungen durchführen oder mögliche Lösungen vorschlagen.
Der Spieler kann diese Beschwerde jederzeit erneut öffnen.