Gebietszugriff und Aliase
Einleitend
In diesem Abschnitt werden die Regeln und Vorschriften für den Zugriff auf die Websites erörtert.
Gebietszugang
Der Betreiber ist nicht berechtigt, B2C-Dienste Personen anzubieten, die in einem Gebiet ansässig sind, wenn dies durch eine Vereinbarung mit Dritten, wie z. B., aber nicht beschränkt auf Zahlungsabwickler und Spieleanbieter, untersagt wurde. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, sich der Beschränkungen bewusst zu sein, die sich aus den genannten Verboten für seine B2C-Dienste ergeben.
Der Betreiber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Personen, die sich in diesen verbotenen Gebieten aufhalten, die Website nicht einsehen oder darauf zugreifen können. Als Ersatz wird der Betreiber in solchen Fällen die Anzeige einer Benachrichtigung veranlassen, in der erklärt wird, warum die besagte Person die besagten Inhalte nicht sehen darf.
Der Betreiber muss jederzeit nationale sowie internationale Regeln und Vorschriften beachten, die die Anzeige von Inhalten erlauben oder verbieten, für die der Betreiber allein verantwortlich ist.
Der Betreiber ist verpflichtet, jede Benachrichtigung einer Aufsichtsbehörde, die besagt, dass der Betreiber Personen in einem verbotenen Gebiet erlaubt hat, die Website innerhalb eines Geschäftstages nach Erhalt der besagten Benachrichtigung anzuzeigen oder darauf zuzugreifen, als Vorfall zu melden. Wird dies nicht oder nicht rechtzeitig getan, führt dies zu einer wesentlichen Verletzung der IP-Vereinbarung. Der Betreiber ist verpflichtet, der Regulierungsbehörde, die die Benachrichtigung herausgegeben hat, innerhalb der geforderten Frist zu antworten.
Quelle: CEG-Website (Mystake-Casino-Lizenznehmer)

