Die Malta Gaming Authority (MGA) verlangt von Casino- und Glücksspiellizenznehmern die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Diese Verpflichtungen gelten insbesondere für B2C-Lizenznehmer, die Spiele der Typen 1, 2 und 3 anbieten. Es gibt jedoch keine spezifische Erwähnung einer 1-fachen Wettanforderung im Zusammenhang mit AML/CFT für Personen mit einer Casino-Lizenz gemäß MGA.
Lizenznehmer sind verpflichtet, bei der Anwendung von Maßnahmen, Kontrollen und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen. Dazu gehört die Durchführung einer Geschäftsrisikobewertung, um potenzielle Risiken und Schwachstellen zu verstehen, und die anschließende Entwicklung von Richtlinien und Verfahren für die Kunden-Due-Diligence und andere AML/CFT-Verpflichtungen. Die Ernennung eines Money Laundering Reporting Officer (MLRO) ist ebenfalls eine Hauptvoraussetzung für Lizenznehmer.
Für Fernspielbetreiber umfassen die von der Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU) und der MGA festgelegten AML/CFT-Richtlinien die Durchführung einer Kunden-Due-Diligence-Prüfung für Transaktionen im Wert von 2.000 € oder mehr, entweder in einer einzigen Transaktion oder aufgeteilt auf mehrere Transaktionen. Bei dieser Schwellenberechnung bleiben die vom Glücksspiellizenznehmer selbst durch Boni und Gewinne zur Verfügung gestellten Mittel unberücksichtigt.
Diese Richtlinien und Verfahren sind zwar umfassend im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, enthalten jedoch keine ausdrückliche Anforderung für einen 1-fachen Einsatz für Lizenznehmer im Rahmen des MGA.
Automatische Übersetzung