vor 1 Jahr

Eigentlich müssen wir nichts suchen, wissen Sie.
Wenn eine Nutzerbewertung mit der Beschwerde in Zusammenhang steht, das heißt, Sie in Ihrer Nutzerbewertung über denselben Sachverhalt geschrieben haben, über den Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, und diese Beschwerde unberechtigt ist, wird Ihre Bewertung aus diesem Grund nicht veröffentlicht.
Handelte es sich hingegen um eine berechtigte Beschwerde, würde auch die Bewertung veröffentlicht.
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