Hallo @casinoguru,
ich möchte einen Fall von grobem Versagen beim Spielerschutz melden, der über ein einfaches technisches Versehen hinausgeht. Es handelt sich um die selbe Casinogruppe.
Der Kern meines Falls:
Ich habe michbei einer deren Marken permanent gesperrt. Ich konnte mich aber bei mehreren Schwester-Casinos (Pistolo, Malina, Amunra etc.) mit exakt denselben Daten (Name, E-Mail, Adresse, Geburtsdatum) registrieren und einzahlen.
Warum dies ein „Systemic Failure" (systematisches Versagen) ist:
Wie meine beigefügten Beweise zeigen, nutzt diese Gruppe ein zentralisiertes CRM- und Marketing-Tool. Ich erhalte von allen diesen Marken zur exakt gleichen Sekunde identische Bonus-E-Mails und SMS.
Daraus ergeben sich zwei unbestreitbare Punkte für meine Beschwerde:
1. Data Consistency: Das System erkennt mich zweifelsfrei als denselben Nutzer (PII - Personally Identifiable Information), um mir Werbung zu schicken.
2. Willful Negligence: Wenn das System in der Lage ist, meine Daten markenübergreifend für Marketing-Zwecke zu synchronisieren, ist es technisch zwingend auch in der Lage, diese Daten für den Self-Exclusion-Filter zu nutzen. Dass dies nicht geschieht, ist kein technischer Fehler, sondern eine bewusste Umgehung des Spielerschutzes. Ein KYC-Check, der nur die Einzahlung erlaubt, aber eine bestehende Sperre im selben System ignoriert, ist „unethisch" und verstößt gegen die Lizenzauflagen zur Suchtprävention.
Meine Forderung:
Ich fordere eine vollständige Rückerstattung aller Einzahlungen, die nach meiner ersten Sperre bei den Schwestermarken getätigt wurden. Da der Betreiber durch seine Marketing-E-Mails bewiesen hat, dass er mich im System führt, war die Annahme meiner Einzahlungen unter diesen Umständen unrechtmäßig.
Ich bitte das CasinoGuru-Team, diesen Fall unter dem Aspekt des „Cross-Brand Player Protections" zu prüfen.


Dein Fall ist nachvollziehbar geschildert, allerdings muss man hier regulatorisch sauber unterscheiden.
Die von dir genannten Marken verfügen – soweit ersichtlich – nicht über eine deutsche Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) und sind damit nicht an das deutsche LUGAS-Sperrsystem angebunden, wie es bei in Deutschland lizenzierten Anbietern verpflichtend ist.
Das bedeutet:
Dein Argument zur „Data Consistency" (gemeinsame Werbeversendung) ist technisch nachvollziehbar, beweist jedoch juristisch nicht automatisch eine Pflicht zur gruppenweiten Sperre. Marketingdatenbanken und Compliance-/KYC-Systeme sind regulatorisch getrennte Bereiche.
Ob hier ein Verstoß gegen Lizenzauflagen vorliegt, hängt ausschließlich von den Vorgaben der jeweiligen Lizenzbehörde ab – nicht vom deutschen Spielerschutzrecht, wenn keine deutsche Lizenz vorliegt.
Das Thema „Cross-Brand Player Protection" ist aus Verbraucherschutzsicht absolut diskutabel – rechtlich durchsetzbar ist es jedoch meist nur dann, wenn:
Eine automatische Rückerstattungspflicht ergibt sich daraus in der Regel nicht.
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