Tant
vor 1 Stunde

Ich habe mich zweimal an Enaba gewandt, da die Beweislage ziemlich eindeutig für sie sprach. Beide Male wurde mein Antrag abgelehnt. Als ich dann eine Rückbuchung beantragte, erklärte ich, dass ich versucht hatte, das Unternehmen per E-Mail zu kontaktieren, aber vermutlich die falsche Adresse gewählt hatte, und dass ich keine weiteren Informationen finden konnte. Das sollte für sie Beweis genug sein, da es zeigt, dass Sie zumindest versucht haben (was Sie ja getan haben), den Fall außergerichtlich beizulegen, bevor Sie die Bank eingeschaltet haben. Ich hoffe, das ist verständlich.
AntwortenBewerten0




