Die Spielerin aus Chile beantragte wiederholt einen Selbstausschluss aufgrund ihrer Spielsucht, doch das Casino bearbeitete ihre Anträge nicht. Sie äußerte ihre Besorgnis über die erheblichen Geldverluste, die sie in diesem Zeitraum erlitten hatte. Das Beschwerdeteam versuchte, die Kommunikation mit dem Casino zu fördern und forderte Beweise und Erläuterungen an, erhielt jedoch keine Antwort. Daher wurde die Beschwerde aufgrund mangelnder Kooperation des Casinos als ungelöst vermerkt. Der Spielerin wurde empfohlen, sich für weitere Unterstützung an die zuständige Glücksspielbehörde zu wenden.




