vor 2 Jahren

Ich glaube eher eben da geht es nur um die Mandate, weil jemand in Berufung ging.
So habe ich es verstanden…
wollte eben im Forum mal fragen, wie ihr das so verstanden habt
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Ich glaube eher eben da geht es nur um die Mandate, weil jemand in Berufung ging.
So habe ich es verstanden…
wollte eben im Forum mal fragen, wie ihr das so verstanden habt
Hallo, ich habe schon lange nichts geschrieben und bin ein stiller mitleser.
Ich habe eine Exekution in malta gegen MrG seid Februar diesen Jahres.
Ich wollte euch fragen wie oder woher wisst ihr wann ihr eure Verhandlungen habt in malta.
Mein PF kann mir leider nichts neues sagen und sind auch am warten.
Ich habe schon teilweise die Hoffnung verloren aber würde mich trotzdem freuen wenn ich das erhalte
Schau auf der ecourts Seite nach ob dein Name dabei ist und wenn nicht, ist dein Akt noch nicht eingereicht bei Gericht auf Malta
Bitte nicht "Äpfel" mit "Birnen" verwechseln!
Es geht hier allen nicht mehr um die "Erlangung" eines "Vollstreckbaren Titel" (den haben hier doch alle schon) sondern um die "Durchsetzung", also "Zwangsvollstreckung", weil trotz Titel die Verurteilten nicht zahlen!
Und das erfordert (ich zitiere, nachzulesen unter: https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/243797)
C. Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen
...
I. Urteilsvollstreckung im Rahmen der EuGVVO
...
2. Vollstreckbarkeitserklärung
Um das Urteil eines deutschen Gerichts in Malta vollstrecken zu lassen, bedarf es nach den Regelungen der EuGVVO einer Vollstreckbarkeitserklärung durch ein maltesisches Gericht, welche vom Vollstreckungsgläubiger beantragt werden muss (Art. 38 EuGVVO). Zuständig für die Erteilung ist gemäß Art. 39 Abs. 1 i. V. m. Anhang II der EuGVVO für Malta der Civil Court – First Hall bzw. für Gozo und Comino der Court of Magistrates (Gozo) – superior jurisdiction. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners bzw. nach dem Ort der Zwangsvollstreckung (Art. 39 Abs. 2 EuGVVO).
...
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat das Gericht unverzüglich die Vollstreckbarkeit des Urteils zu erklären, wobei die Versagensgründe der Art. 34, 35 EuGVVO berücksichtigt werden und eine Prüfung in der Sache ebenfalls zu unterbleiben hat (Art. 45 Abs. 2 EuGVVO). Die Vollstreckbarkeitserklärung wird dann dem Schuldner zugestellt (Art. 42 Abs. 2 EuGVVO), was diesem die Möglichkeit eröffnet, gegen die Entscheidung des Gerichts gemäß Art. 43 Abs. 1 EuGVVO einen Rechtsbehelf beim Court of Appeal einzulegen. Die gleiche Möglichkeit hat der Vollstreckungsgläubiger, wenn sein Antrag abgelehnt wird.
Alles klar, was da jetzt auf Malta abläuft?
Nach dem Erlass von Bill55 haben Maltesische Richter ein Problem: Es ist Gesetz und sie dürfen es nicht beugen! Im Klartext wird jedes verurteilte Glücksspielunternehmen nun unter Berufung auf seine maltesische Lizenz vom Gericht die Abweisung der Zwangsvollstreckung verlangen (siehe oben die durch mich vorgenommene Hervorhebung "fett" und "unterstrichen").
Moin moin! Genau so ist es. Deshalb gibt es ja den Europäischen Vollstreckungstitel. Es wird durch jedem europäischen Staat, der der EU angehört, mit Aufnahme in die EU akzeptiert. Malta stellt sich gegen offizielles EU Recht, weil durch diesen Titel, kein maltesisches Gericht mehr, in die Sache eingreifen darf. Genau so wäre es, wenn es einen maltesiches Gerichtsurteil für Deutschland geben würde und er würde, im Zuge eines europäischen Titel in Deutschland durchgesetzt werden würde. Malta wird sich eine herbe Abfuhr holen, vom Eugh. Zins und Zinseszins, schön
Was ich nur komisch finde ist, das die Casinos in Deutschland versuchen, die Verfahren auszusetzen, aber hier immer eine herbe Abfuhr vor sämtlichen Gerichten bekommt und am Ende bisher immer gezahlt hat, wenn es um deutsche Urteile ging,soweit ich weiss. Das liegt wohl auch daran, das die Casinos, Österreich als Markt abgeschrieben haben und der deutsche der lukrativste in Europa ist und sich kein Casino es sich mit Deutschland verscherzen möchte,in Bezug auf Ertwilungen von Lizenzen, denke Ich. Ich weiss noch von keinem Casino, was deutsche Urteile nicht ausgezahlt hat,nach Rechtskraft.
Europarecht Geht vor Landesrecht. Die Richter beugen Europarecht. So einfach ist das. Sie machen sich nach Europäischen Recht strafbar.
Genau so ist es hier im Deutschland, Bundesrecht bricht Landesrecht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-vorlagebeschluss-zum-eugh-c-440-23-entscheidung-von-hoechster-stelle-218969.html
Das anrufen eines maltesichen Gerichts, an den EUgH, wird nicht zulässig sein, ansonsten würde es bis zu 16 Monaten dauern. Lese mal den Bericht. Der EUgH hat ja schon mehrmals geurteilt, das es den Ländern überlassen ist, diese Sachen zu regeln. Und es sagt kar und deutlich, das Paragraph 56 der Diensteistungsfreiheit dadurch nicht eingeschränkt ist. Gerne können die Casinos ja ihre Dinge auf Malta anbieten, oder sonst weltweit, aber eben nicht in Europa. Komisch nur, daß es in fast ganz Europa in jedem Staat, ein gesetzliches Verbot von online Glückspiel gibt. Österreich war da der Vorreiter glaube Ich.
Die ganzen Berichte und Urteile sind allen Österreichischen Klägern mittlerweile bekannt! Trotzdem werden seit mehr als 3 Jahren Verfahren dazu geführt. Es geht hier einfach nur mehr darum, wann fließt endlich Geld bzw. wann werden erste Urteile zugunsten der Kläger gesprochen.
Das Geld wird fließen, da kommen die garnicht drum rum. Es ist halt nur komisch, das es nur Spieler aus Österreich betrifft,bis jetzt. Denn die deutschen Spieler haben bisher alle Ihr Geld bekommen. Ich bin auf die Gesichter aus Malta gespannt und auch auf das Gesicht, einer gewissen Kanzlei aus München, die Jahrelang die deutsche Rechtssprechung für mich torpediert hat, als Lobby Anwalt, der Casinos.
Ich weiss aber auch, das an dem Geld für viele die Existenz hängt und jeder Tag eine Tortur ist.
Gruß nach Österreich
Wie schon gesagt,da das Gesetz von Malta Unionsrechtswidrig ist, könnte man sogar mit Sammelklage noch Malta verklagen, vorm Eugh und ein Gericht auf Malta, hätte sich dem garnicht annehmen dürfen. Umionsrechtswidrig, ist klar und deutlich. Diese Verbote gibt es wie gesagt in allen europäischen Staaten, von Portugal, über UK, über Die Niederlande und Deutschland und und und,Österreich hat ja da sogar total Verbot und gibt erst keine Lizenzen, was auch genau richtig war. weil es halt Unionsrecht ist, das es den Einzelstaaten überlassen bleibt, wie Sie das Gesetz ausfüllen, so daß es nicht gegen den §56 Dienstleistungsfreiheit verstößt.
Aber wie gesagt, wer braucht Malta. Casinos auf Curaçao mussten schon bluten. Sie sind zwar nicht unmittelbar im der EU, aber sie gehören zu den niederländischen Antillen glaube ich. Ist schon ein Scheiss Thema, seit Jahren. Zumindest ist die 3 jährige Verjährung hier in Deutschland vom Tisch. 10 Jahre zurück kann es hier sogar zurück gehen.
Grüße aus Bremen
Die Anfrage wird als unzulässig verworfen werden und Malta wird ein Verfahren an den Hals bekommen,da sind sich alle unabhängigen Beobachter sicher.
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