Können Sie mir die E-Mail-Adresse mitteilen? Vielleicht habe ich die falsche Adresse, aber die polnische Polizei antwortet auf meine Beschwerde:
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gemäß polnischem Recht gemäß Artikel 304 der Strafprozessordnung Anspruch darauf haben, bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat zu erstatten.
Gemäß Art. 174 der polnischen Strafprozessordnung können Zeugenaussagen nicht durch Notizen, E-Mails usw. ersetzt werden. Daher müssen Sie persönlich bei der Polizeiwache oder Staatsanwaltschaft erscheinen, Ihre Aussage zu Protokoll geben und mit Ihrer eigenen Unterschrift bestätigen.
Sie können die Anzeige auch in dem Land abgeben, in dem Sie sich aufhalten.
Durch Vorlage eines Bescheides kann das Verfahren eingeleitet werden."
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