Der Spieler aus Deutschland hatte das Casino über seine Spielsucht informiert und am 21. Februar 2025 die Schließung seines Kontos beantragt. Das Casino kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach und erlaubte ihm, weiterhin Einzahlungen zu tätigen. Er beantragte eine Rückerstattung aller Einzahlungen, die nach der Schließung seines Kontos getätigt wurden. Das Beschwerdeteam bewertete die Situation und stellte fest, dass die vom Casino benötigte Zeit für die Bearbeitung des Selbstausschlussantrags ausreichend war. Dies führte zu der Entscheidung, keine Rückerstattung der zwischenzeitlich ausgegebenen Gelder zu beantragen. Folglich wurde die Beschwerde geschlossen.




