Das Konto der Spielerin aus Deutschland wurde aufgrund einer von ihr bestrittenen Spielsucht gesperrt. Sie behauptete, sie habe seit fast einem Monat nicht mehr gespielt. Als VIP-Kundin beantragte sie die Entsperrung ihres Kontos und stellte fest, dass das gleiche Verbot auch für ihr Schwestercasino galt, in dem sie kürzlich gespielt hatte. Das Beschwerdeteam teilte mit, dass es in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen könne, da das Casino das Recht habe, seine Kunden auszuwählen. Da ihr Kontostand zum Zeitpunkt der Schließung Null betrug, könne man das Casino nicht zur Wiedereröffnung ihres Kontos zwingen. Ihr wurde geraten, eine andere Plattform zu wählen, wenn sie weiterspielen wolle.




