Hallo nach Bremen,
ich will dir wirklich nichts böses, aber du solltest schon "Rechtsbegriffe" auseinanderhalten, ebenso, wie versuchen zu verstehen, dass ein "Titel" noch kein Geld bedeutet.
Auch in Deutschland muss man, wenn man einen "Vollstreckbaren Titel" in Händen hat, den "Verfahrensweg" einhalten. Wenn du also in Deutschland deinen Titel vollstrecken willst, kannst du nicht einfach zu der Bank gehen, wo dein "Vollstreckungsschuldner" ein Konto sein eigen nennt, und denen den Titel auf den Tisch legen mit der Aufforderung "Bitte zahlen". Das würde lediglich deren Tag erheitern und noch lange für Gesprächsstoff sorgen..., sondern du musst dich an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden. Auch in Deutschland kann der Schuldner sich gegen die Zwangsvollstreckung wehren: Vollstreckungsschutzantrag, § 765a ZPO! (etwas "Jura"gefällig? -> https://jura-online.de/lernen/vollstreckungsschutzantrag-765a-zpo/2963/excursus/).
Die Richter mischen sich in Malta also gar nicht ein, sondern achten auf die korrekte Anwendung der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Das sind eben die "Exekutionen", nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Dann erfolgt hier leider -nicht nur von dir- immer eine Verwässerung von weiteren Rechtsbegriffen wie "Insolvenz", "Liquidation", Haftung von Unternehmen in "Konzernverpflechtungen"(Mutter haftet für Tochtergesellschaft etc.), von "Gesellschaftern", "Geschäftsführern" (Subsidiärhaftung)...
Wirklich nur ganz vereinfacht dargestellt (das Ganze ist sehr komplex!): Es gibt natürliche (du und ich) und juristische Personen (GmbH, AG, GbR, Genossenschaft, Körperschaften, ...). Beide "rechtliche Personen" haben eine "rechtliche Geburt", und erlangen damit die "Rechtsfähigkeit". Du und ich mit der "körperlichen Geburt", juristische Personen mit der "rechtlichen Geburt" (Gründung und ggf. zusätzlicher Registernotwendigkeit) und ein "rechtliches Ende", du und ich mit dem Tod, juristische Personen mit der "Auflösung".
Ist das rechtliche Ende eingetreten und gibt es keinen "Rechtsnachfolger" (bei dir und mir "Erben", bei juristischen Personen "Übernahme"), dann war's das.
Der Unterschied zwischen der natürlichen / juristischen Person ist: Das rechtliche Ende!
Der Tod ist eindeutig "unfreiwillig", die "Auflösung" bei juristischen Personen aber kann sowohl freiwillig -durch "Liquidation"- (dabei muss u.a. sichergestellt sein, dass sämtliche Verbindlichkeiten beglichen werden), sowie bedingt freiwillig (Insolvent) erfolgen.
In beiden Fällen kann es einen "Rechtsnachfolger" geben, der dann sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten übernimmt: Bei dir und mir die Erben, passiv (es sei denn, sie schlagen es aus), bei juristischen Personen den Erwerber (aktiv).
Nur die Erben und/oder der Erwerber haften auch für die Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers!
Will also ein Internetspiele Anbieter, wie beispielsweise die "Geldgier Ltd.", sich einfach (freiwillig) "sterben lassen", dann muss sie alle Verbindlichkeiten (Schulden) begleichen, die "Rechtskräftig" zum "Zeitpunkt" des beabsichtigten Todeszeitpunkts dem Liquidator bekannt sind, also mitgeteilt wurden!
Gibt es einen Rechtsnachfolger, wie beispielsweise die "Geldgier-Neu Ltd.", dann haftet die "Geldgier-Neu Ltd." für alle Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers "Geldgier Ltd.".
Das ist aber dann nicht der Fall -wie im Augenblick hier einige fälschlichweise annehmen- wenn die "Geldgier-Neu Ltd." neu gegründet wurde, denn die hat dann mit der "Geldgier Ltd." rechtlich genau so wenig zu tun, wie ich mit deinen Schulden zu tun hätte, lieber abelinglaekamp, oder du mit meinen. Das nun zum Beispiel Pokerstars über die auf Malta gegründete TSG Interactive Gaming Europe Limited ("Pokerstars") in der Vergangenheit in Deutschland über die Internetseite www.pokerstars.eu, (mit Maltesischer Lizenz) unerlaubtes Glücksspiel angeboten hat, also "gesetzwidrig" auftrat, erforderte aus rechtlicher Sicht die eigens dazu neu gegründete Reel Germany Limited (Internetseite: Pokerstars.de). Da im Augenblick nicht absehbar ist, wie die deutsche GGL das Rechtsverhalten der Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften gegenüber dem deutschen Klientel (Spieler) hinsichtlich der Lizenzvergabe des derzeitigen Lizenzsinhabers handhaben wird, wenn diese "rechtskräftige Urteile mißachten, ist spannend und bleibt abzuwarten. Ein Lizenzentzug wegen solchen Fehlverhaltens ist jedenfalls juristisch nicht gerade eine Kleinigkeit -ich hafte ja auch nicht für Schulden oder Fehlverhalten meines Bruders!
Abschließend:
Das "Bill 55" keine Bestandskraft haben wird, ist unter den anerkannten Rechtsexperten unbestritten. Aber es hemmt die Vollstreckungsdurchführung auf Malta, weil es den Richtern, die auf Malta für die Durchführung der Vollstreckung zuständig sind, "Hürden" aufbaut. Es verschafft den Glücksspielanbietern "Zeit & Luft". Die Juristen der Glücksspielanbieter wissen, dass sich viele von "ungewissen Klagen" abschrecken und ggf. mit geringen Beträgen "abfinden lassen!