ForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 53)

vor 2 Jahren von marketingskislo
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justus99
vor 10 Monaten

Jaaa, auch wenn die eine neue Gesellschaft gründen, der Mutterkonzern bleibt meistens der gleiche, daher geht die Schuld immer auf den Mutterkonzern über. Ist zwar verschleiert, aber über Umwege finden die Anwälte meistens die Mutterkonzerne, ansonsten halt die Geschäftsführer.

justus99
vor 10 Monaten

Da warte ich ja schon länger als du 🤣 ich bin schon seit über einem Jahr beim Exekutieren.

Wenn die ersten Exekutionen durchgehen, werden die vl dann auch eher Urteile bezahlen. Im Hintergrund läuft da sicher was, weil die alle die Lizenz ab 2027 haben wollen …

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

Und wie ist da der aktuelle Stand ? Gibt es neuere Informationen zu den Verfahren ?

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

KEIN Mutterkonzern haftet für solche Sachen.

voizua92
vor 10 Monaten

darf ich fragen welcher Anbieter?

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

denk mal an google, amazon….. die haben alle viele firmen. Da haftet keine Mutter.

justus99
vor 10 Monaten

Gr**n

voizua92
vor 10 Monaten

Same!

justus99
vor 10 Monaten

Ja die meisten bei diesem Anbieter .

justus99
vor 10 Monaten

Du, ich hatte das bei 777,die änderten, auch ihren Betreiber während des Verfahrens und dann haftete der Mutterkonzern, Anwalt hat die Klage daraufhin erweitert. Ich schau mal eben in die Schreiben.

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

OK, bei uns in Österreich schaut es laut meinem PF anders aus. Ich hatte nämlich einen Fall bei dem der Betreiber Inso anmeldete. Der neue Betreiber (Die Homepage lautet noch immer EXAKT gleich) haftet leider nicht oder ist nicht mal klagbar. Also laut meinem PF zumindest.

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

Sorry, muss mich korrigieren. Es handelte sich um 888Casino usw. Virgil digital Ltd. Da war dann die Klageerweiterung, aber nicht wegen Mutterkonzern, sondern weil der Betrag Dan. Viel höher war, als ich zunächst gefunden hatte. Sorry, ihr habt recht.

justus99
vor 10 Monaten

Sorry, mein Fehler. Ihr habt recht. Wird in Deutschland nicht anders sein, aber bisher ist mir kein Urteil bekannt, was öffentlich wurde xwo nicht gezahlt wurde, aus besagten Gründen. Österreich wird auch weiterhin sein Monopol behalten und keine Lizenzen vergeben, daher dürft denen der Markt mittlerweile egal sein. Deutschland ist mit Abstand der größte Markt in Europa und mittlerweile haben die grossen DER Branche wohl eine Lizenz, die insoweit kontrolliert wird, das diese Ihre vergehen aus der Vorzeit, vor 2021 auch alle bezahlen, ansonsten müssten die mit dem Entzug DER Lizenz rechnen. Ausserdem geben die einzelnen Behörden, europaweit ihre Daten untereinander weiter, so daß man sehr schnell sieht, wer zuverlässig ist und sich an die Regeln hält, oder nicht.

vor 10 Monaten

Hi zusammen,


ich stecke ebenfalls aktuell in einem Gerichtsverfahren mit Pokerstars. Weiß jemand, ob die mittlerweile eine Liquidation eingeleitet haben? Von meinem Anwalt wurde das ebenfalls angedeutet, aber Genaueres weiß er auch noch nicht... Falls das so kommt, würde das ja bedeuten, dass man wenn überhaupt nur noch sehr wenig von denen bekommt und ich aus diesem Grund eher dazu tendiere das Vergleichsangebot von 25% anzunehmen 😕

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

Hallo nach Bremen,

ich will dir wirklich nichts böses, aber du solltest schon "Rechtsbegriffe" auseinanderhalten, ebenso, wie versuchen zu verstehen, dass ein "Titel" noch kein Geld bedeutet.

Auch in Deutschland muss man, wenn man einen "Vollstreckbaren Titel" in Händen hat, den "Verfahrensweg" einhalten. Wenn du also in Deutschland deinen Titel vollstrecken willst, kannst du nicht einfach zu der Bank gehen, wo dein "Vollstreckungsschuldner" ein Konto sein eigen nennt, und denen den Titel auf den Tisch legen mit der Aufforderung "Bitte zahlen". Das würde lediglich deren Tag erheitern und noch lange für Gesprächsstoff sorgen..., sondern du musst dich an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden. Auch in Deutschland kann der Schuldner sich gegen die Zwangsvollstreckung wehren: Vollstreckungsschutzantrag, § 765a ZPO! (etwas "Jura"gefällig? -> https://jura-online.de/lernen/vollstreckungsschutzantrag-765a-zpo/2963/excursus/).

Die Richter mischen sich in Malta also gar nicht ein, sondern achten auf die korrekte Anwendung der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Das sind eben die "Exekutionen", nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Dann erfolgt hier leider -nicht nur von dir- immer eine Verwässerung von weiteren Rechtsbegriffen wie "Insolvenz", "Liquidation", Haftung von Unternehmen in "Konzernverpflechtungen"(Mutter haftet für Tochtergesellschaft etc.), von "Gesellschaftern", "Geschäftsführern" (Subsidiärhaftung)...

Wirklich nur ganz vereinfacht dargestellt (das Ganze ist sehr komplex!): Es gibt natürliche (du und ich) und juristische Personen (GmbH, AG, GbR, Genossenschaft, Körperschaften, ...). Beide "rechtliche Personen" haben eine "rechtliche Geburt", und erlangen damit die "Rechtsfähigkeit". Du und ich mit der "körperlichen Geburt", juristische Personen mit der "rechtlichen Geburt" (Gründung und ggf. zusätzlicher Registernotwendigkeit) und ein "rechtliches Ende", du und ich mit dem Tod, juristische Personen mit der "Auflösung".

Ist das rechtliche Ende eingetreten und gibt es keinen "Rechtsnachfolger" (bei dir und mir "Erben", bei juristischen Personen "Übernahme"), dann war's das.

Der Unterschied zwischen der natürlichen / juristischen Person ist: Das rechtliche Ende!

Der Tod ist eindeutig "unfreiwillig", die "Auflösung" bei juristischen Personen aber kann sowohl freiwillig -durch "Liquidation"- (dabei muss u.a. sichergestellt sein, dass sämtliche Verbindlichkeiten beglichen werden), sowie bedingt freiwillig (Insolvent) erfolgen.

In beiden Fällen kann es einen "Rechtsnachfolger" geben, der dann sowohl das Vermögen als auch die Verbindlichkeiten übernimmt: Bei dir und mir die Erben, passiv (es sei denn, sie schlagen es aus), bei juristischen Personen den Erwerber (aktiv).

Nur die Erben und/oder der Erwerber haften auch für die Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers!

Will also ein Internetspiele Anbieter, wie beispielsweise die "Geldgier Ltd.", sich einfach (freiwillig) "sterben lassen", dann muss sie alle Verbindlichkeiten (Schulden) begleichen, die "Rechtskräftig" zum "Zeitpunkt" des beabsichtigten Todeszeitpunkts dem Liquidator bekannt sind, also mitgeteilt wurden!

Gibt es einen Rechtsnachfolger, wie beispielsweise die "Geldgier-Neu Ltd.", dann haftet die "Geldgier-Neu Ltd." für alle Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers "Geldgier Ltd.".

Das ist aber dann nicht der Fall -wie im Augenblick hier einige fälschlichweise annehmen- wenn die "Geldgier-Neu Ltd." neu gegründet wurde, denn die hat dann mit der "Geldgier Ltd." rechtlich genau so wenig zu tun, wie ich mit deinen Schulden zu tun hätte, lieber abelinglaekamp, oder du mit meinen. Das nun zum Beispiel Pokerstars über die auf Malta gegründete TSG Interactive Gaming Europe Limited ("Pokerstars") in der Vergangenheit in Deutschland über die Internetseite www.pokerstars.eu, (mit Maltesischer Lizenz) unerlaubtes Glücksspiel angeboten hat, also "gesetzwidrig" auftrat, erforderte aus rechtlicher Sicht die eigens dazu neu gegründete Reel Germany Limited (Internetseite: Pokerstars.de). Da im Augenblick nicht absehbar ist, wie die deutsche GGL das Rechtsverhalten der Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften gegenüber dem deutschen Klientel (Spieler) hinsichtlich der Lizenzvergabe des derzeitigen Lizenzsinhabers handhaben wird, wenn diese "rechtskräftige Urteile mißachten, ist spannend und bleibt abzuwarten. Ein Lizenzentzug wegen solchen Fehlverhaltens ist jedenfalls juristisch nicht gerade eine Kleinigkeit -ich hafte ja auch nicht für Schulden oder Fehlverhalten meines Bruders!

Abschließend:

Das "Bill 55" keine Bestandskraft haben wird, ist unter den anerkannten Rechtsexperten unbestritten. Aber es hemmt die Vollstreckungsdurchführung auf Malta, weil es den Richtern, die auf Malta für die Durchführung der Vollstreckung zuständig sind, "Hürden" aufbaut. Es verschafft den Glücksspielanbietern "Zeit & Luft". Die Juristen der Glücksspielanbieter wissen, dass sich viele von "ungewissen Klagen" abschrecken und ggf. mit geringen Beträgen "abfinden lassen!

Kreuzritter
vor 10 Monaten

Vielen Dank für die sehr informative Ausführung!

Ich habe dazu eine Frage: Nun, ich gehe mal sehr stark davon aus, dass diese (korrupten) Online-Casinos nicht davon ablassen werden, die Mittel der TSG ...LTD in irgendeiner Form zu übertragen bzw. zu übernehmen, aber offiziell einen Rechtsnachfolger nicht erzeugen/anzeigen werden. So kann es ja durchaus passieren, dass sie eine neue xx LTD gründen, die die Verbindlichkeiten nicht übernehmen muss. In so einem Fall stände man mit leeren Händen da. Bei diesem Szenario gehe ich natürlich auch davon aus, dass die Bilanz entsprechend manipuliert bzw. die Rücklagen und sonstigen flüssigen Mittel leer geräumt werden bzw. nur wenig hinterlassen wird, so dass man wenn überhaupt einen Bruchteil von dem Streitwert erhalten wird. Dazu hatten Sie ja durch die ganzen Verzögerungstaktiken sich genug Zeit verschafft, um das irgendwie umzusetzen...


Wenn ich deine weitere Ausführung mir durchlese inkl. des potentiellen Entzugs der deutschen Lizenz durch die GGL aufgrund der Organisationsstrukturen von POkerstars, dann ist das nicht wirklich vielversprechend bzw. eher kompliziert und unwahrscheinlich, dass wir da Hoffnung reinstecken sollten.

Wie siehst du das Risiko einer Liquidation und wie wirst du verfahren ?Danke dir!!!

Bearbeitet durch den Verfasser vor 10 Monaten
vor 10 Monaten

Habe jetzt alle Fälle vom 8.1.24 -9.1.24 durchgelesen und bei allem steht wurde abgelehnt, also heißt es nur noch abwarten auf die Kommission und da lege ich meine Hand ins Feuer vor 1-2 Jahren wird sich da nichts tun.


In allen Fällen (Green) bzw urteilen steht :



Den Antrag auf Anrufung des Gerichtshofs der Union ablehnen

European zur Vorabentscheidung, da es dies für richtig hält

Es ist nicht erforderlich, über die Begründetheit der Berufung dieser Verfahren zu entscheiden

Europäisches Recht interpretieren.

2. Die Kosten dieser Episode gehen zu Lasten des Berufungsklägers

Kreuzritter
vor 10 Monaten

hast du zufällig eine Ahnung was bei einer Insolvenz mit den Geldern passiert die bereits zur Vollstreckung bei Gericht hinterlegt werden mussten? Den soweit ich weiß mussten die Forderungen die in Malta gerichtlich exekutiert werden bereits auf ein Gerichtskonto bezahlt werden, werden von dort aber aufgrund des endlos andauernden Verfahrens nicht freigegeben. Fließt dieses Geld zurück in die Konkursmasse oder ist es bis Verfahrensabschluss dem jeweiligen Klageeinbringer vorbehalten`?

Bearbeitet durch den Verfasser vor 10 Monaten
vor 10 Monaten

Habe gerade mit meinem ehemaligen Anwalt gesprochen.

Ihr könnt ihn bei Spottify"Bill55" hören. Da nimmt er auch zu der Problematik in Österreich Stellung, die eine völlig andere ist,wie in Deutschland.

Er sagte mir da klipp und klar, das es damit zutun hat, das in Österreich wie gesagt, das Monopol bleibt und keine Lizenzen erworben werden können,die Casinos daher keine Bereitschaft versprühen , dann auch Urteile auszuzahlen,gegen sich und dann einfach einige Betreiber in die Insolvenz schicken lassen, wobei ich mir dann die Frage stelle, wo ist das ganze Cashflow dann auf einmal geblieben,ws dann ja Strafbar wäre und eine Insolvenz abzulehnen wäre, gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden muss.

abelinglaekamp
vor 10 Monaten

Sorry aber deine Texte zu lesen tut wirklich weh, lies vielleicht nach dem tippen noch mal drüber damit deine Sätze am Ende wenigstens halbwegs einen Sinn ergeben...

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