vor 2 Jahren

Tja, ein Maltäsisches Urteil aufgrund eines Maltäsischen Gesetzes, was null und nichtig ist oder ein Urteil aus Österreich??
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Tja, ein Maltäsisches Urteil aufgrund eines Maltäsischen Gesetzes, was null und nichtig ist oder ein Urteil aus Österreich??
Korrekt.
wie gesagt, wenn es normal läuft, dann sind die Anwälte auch alles da. Aber wird’s schwierig, wird’s auch schwierig mit den Antworten.
Ich habe mich auf die aktuellsten Urteile gegen TSG auf der ecourts Seite bezogen, auf denen der Antrag abgelehnt wurde .
Antrag auf Anrufung des EUGH
LETZTE SEITE UNTER DECIDE
LG
Ahhh, OK. Guten Morgen schau ich mir mal an.
Ich bin da aber der Meinung, das ein Maltäsisches Gericht, wegen eines unionsrechtswidrigem Gesetzes, den Eugh garnicht hätte anrufen dürfen, was der EUgH sicher auch so sehen wird und dann das Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Alles nur Verzögerung.
Also vielleicht kannst du dich erinnern, das hier in Deutschland, einer mal vor dem LG Ulm gegen Pay Pal gewonnen hat. Das ging dann vors OLG Stuttgart. DA Pay Pal seinen Sitz in Luxemburg hat und er ein Geschäftskonto benutze, weil er bei PAY Pal ein Buisnees Konto hatte, legte DAS OLG Stuttgart, DEN Fall dem Eugh vor. Leider verstarb älter Anfang 2020, im April. Der Fall ist vererbbar, wenn das Erbe angetreten wird. Es gehört ja zur Erbmasse. Leider wurde das nicht fortgeführt, bis jetzt. Das OLG hat da auch kein weiteres Urteil gefällt. Er wurde nur 40 Jahre 😊. Ich hatte mit Ihm viel geschrieben und er war mir mit dem Wissen um Lichtjahre voraus. Er hatte auch eine Klasse Kanzlei. Lenne & Partner. Mit denen stand ich noch lange im Kontakt.
nun ja 8 Jahre das glaube ich locker… ich warte schon genau 3 Jahre… EUGH wird sein denke ich 2025-2026 und dann noch Exekution in Malta einleiten… biste locker bei 6-8 Jahre…
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02. Februar 2021
PayPal und Onlineglücksspiel: OLG Stuttgart fragt EuGH
Das Landgericht Ulm hatte zu Gunsten unseres Mandanten geurteilt: PayPal hat sich danach als Zahlungsdienst auch für illegale Glücksspielangebote nutzen lassen und haftet für Verluste. Dieses Urteil hat PayPal nicht akzeptiert und Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt.
Wie wir bereits berichtet haben, haben die dortigen Richter in der mündlichen Verhandlung am 30.10.2020 angekündigt, die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte feststellen zu lassen.
Dies ist nötig, weil es sich bei dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart um eine außergewöhnliche Sachverhaltskonstellation handelt: Der Spieler hat von einem Geschäftskonto gezahlt. Mit der üblichen Verbrauchernutzung von PayPal-Diensten hat der Umweg zum EuGH nichts zu tun. Für die allermeisten Glücksspieler ist diese Entwicklung daher kaum von Relevanz. Positiv ist aber, dass das Thema Zahlungsdienste für illegale Angebote nun weitere Aufmerksamkeit bekommt.
Nun liegt uns der Beschluss des OLG Stuttgart im Wortlaut vor.
Danach tendiert der 5. Senat des OLG Stuttgart zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Beim Vorwurf einer Zahlungsmitwirkung am illegalen Onlineglückspiel sei der Erfolgsort am Spielort des Spielers zu lokalisieren, soweit dieser Ort mit dem Wohnsitz des Geschädigten übereinstimmt.
Wie sich der Europäische Gerichtshof positioniert, bleibt abzuwarten.
Zum Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV wird sich der EuGH leider nicht äußern. Hier hoffen wir weiter auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Ja 3 Jahre seit Klageeinreichung oder seitdem auf Malta die Exekution eingeleitet wurde ?
3 Jahre seit Klage… mein Fall ist noch nicht mal in Malta zu Exekution… Also ich bin mir ziemlich sicher (erst letztens mit einem Bekannten geredet, ist gleicher Meinung), dass (Österreich betreffend zumindest) die Gesellschaften Insolvenz anmelden werden, weil dann so viele Urteile angesammelt sind und die dann sagen, es ist nicht mehr wirtschaftlich die Gesellschaft fortzuführen und deswegen Ende Gelände. Plopp neue Gesellschaft mit neuem GF und weiter gehts. Und das ist nicht verboten und auch ein Ex GF haftet dann nicht… es ist dann einfach eine „normale" Inso… und das ist nichts verbotenes.
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