Bin bei einer Kanzlei nahe München.
Hier ein kleiner Auszug.
Auch wenn wir grds. versuchen einen höheren Schadensersatzanteil zu erzielen, halten wir es in diesem Fall für sinnvoll, dass Sie das Angebot annehmen. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen:
1. Uns ist bekannt, dass Hillside eine Umstrukturierung ihrer Gesellschaften plant, was das Vollstreckungsrisiko erhöhen könnte.
2. Hillside hat eine neue Lizenz in Deutschland unter einem neuen Rechtsträger erhalten, was Gerüchte über mögliche Liquidationsverfahren ausgelöst hat.
- (Von mir) Das persönlich finde ich einfach frech, das erinnert mich jedes mal an die Baufirmen die alle paar Jahre schliessen und unter einer anderen Bezeichnung wieder aufmachen um die nach hinten gezogenen Klagen nicht zahlen zu müssen. Da muss sich in Deutschland (Europa) echt was tun.
3. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass Hillside plant, die „alten" ENCs zu liquidieren, was berechtigte Bedenken bei den Anspruchstellern hervorrufen könnte.
4. Wir haben festgestellt, dass einige Ansprüche gegen Hillside zumindest teilweise gefährdet sind, da Verluste zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als bet365 noch von einer der Gibraltar LPs betrieben wurde (vor November 2018). Die Erfolgsaussichten dieser Fälle vor Gericht, insbesondere hinsichtlich einer vollständigen Rückerstattung, sind daher reduziert und mit erhöhtem Risiko behaftet.
Sollte es zu einer wahrscheinlichen Liquidation kommen, wird der Liquidationserlös wahrscheinlich weitaus unter den genannten 37,5 % liegen. Zudem stellt sich die Frage, ob bei der Gegenseite überhaupt noch Beträge zu realisieren sein werden. Vor diesem Hintergrund raten wir Ihnen dazu, den Vergleich anzunehmen. Auch der ihren Rechtsstreit finanzierende Prozessfinanzierer möchte den Vergleich zeitnah annehmen und hat uns gebeten, auch in seinem Namen um Zustimmung zu bitten.