Ich habe mit meinen beiden Banken gesprochen - beide haben abgelehnt
„Ich habe Ihren Fall geprüft und bedauerlicherweise können wir diesmal keine Rückbuchung in Ihrem Namen vornehmen."
Der Grund hierfür ist, dass in der Mastercard-Rückbuchungsanleitung Folgendes steht:
Für Transaktionen, bei denen Wertgegenstände oder Vermögenswerte für Glücksspiele, Investitionen oder ähnliche Zwecke erworben werden: Dieses Rückbuchungsrecht besteht nur für Transaktionen, bei denen die erworbenen Wertgegenstände oder Vermögenswerte nicht auf dem zwischen dem Karteninhaber und dem Händler vereinbarten Konto erschienen sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt, dass Rückbuchungsrechte nicht bestehen für
1. Rückerstattungen, Auszahlungen oder Überweisungsanträge,
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Kontozugang,
3. Gewinne, Erträge oder Verluste oder
4. Verwendung oder spätere Verwendung.
Da es sich bei den Transaktionen um Anlagegegenstände oder ähnliche Zwecke handelte und die von Ihnen für die Waren/Dienstleistungen ausgegebenen Gelder dem Händler gutgeschrieben wurden, was bedeutet, dass die Transaktion erfolgreich war, haben wir keinen Grund, die Transaktion(en) anzufechten, unabhängig davon, ob Sie den Zugriff auf das Konto verloren haben oder nicht in der Lage sind, abzuheben.‘
Automatische Übersetzung