Gerne teile ich meine Erfahrungen. Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie mit Ihrem Kreditkartenunternehmen besprechen sollten:
1. Verbot von Glücksspielen mit Kreditkarten – Glücksspieltransaktionen mit in Großbritannien ausgestellten Kreditkarten sind seit April 2020 verboten. Wenn die Transaktion als „Kauf" durchgegangen ist, anstatt blockiert zu werden, sollte dies direkt gemeldet werden.
2. Betreiber ohne Lizenz = illegal – wenn das Casino keine Lizenz der UKGC besitzt, ist es ihm gemäß § 33 des Glücksspielgesetzes von 2005 nicht gestattet, Kunden aus Großbritannien anzunehmen. Erwähnen Sie dies ausdrücklich, sagen Sie nicht einfach nur „ohne Lizenz".
3. Die Umgehung des Selbstausschlusses ist Ihr stärkstes Argument – wenn Sie eine Spielsucht offengelegt oder die Schließung Ihres Kontos beantragt haben und trotzdem weiterhin Einzahlungen vorgenommen wurden, sollten Sie dies als erstes anführen. Es zeigt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht an, nicht nur „Ich mag diesen Händler nicht" (was allein bei FOS selten zum Erfolg führt).
4. Abschnitt 75 (Consumer Credit Act 1974) – bei Transaktionen über 100 £ können Sie Ansprüche nach § 75 geltend machen, der die Kartengesellschaft mithaftbar macht, nicht nur die Rückbuchungsregeln von Visa/Mastercard.
5. Verlangen Sie eine formelle Beschwerdereferenz – nicht nur einen „Fall", sondern eine ordnungsgemäße Beschwerde. Damit beginnt die Frist für die Eskalation an den Finanzombudsmann, falls dieser sich weigert (in der Regel innerhalb von 8 Wochen, wenn die Beschwerde nicht gelöst wird).
6. Senden Sie schriftliche Beweise – E-Mails, in denen Sie die Schließung Ihres Kontos beantragt oder Ihre Spielsucht offengelegt haben, insbesondere mit Datumsangabe. Falls Sie auch die Transaktionsaufzeichnungen des Casinos besitzen, umso besser – gleichen Sie diese mit Ihrer Aussage ab.
Viel Glück – geben Sie nicht auf, wenn Sie beim ersten Mal eine Absage erhalten; es ist üblich, dass eine Eskalation an den FOS erforderlich ist, bevor das Problem tatsächlich gelöst wird.





