Die Spielerin aus Deutschland beantragte die sofortige Schließung ihres Pledoo-Kontos, das sie seit Februar 2025 mehrfach aufgrund ihrer Spielsucht schließen wollte. Trotz ihrer wiederholten Anfragen erhielt sie keine Antwort und forderte die Rückerstattung aller Einzahlungen, die sie nach ihrem ersten Schließungsantrag getätigt hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da ihre Anträge auf Selbstsperre nicht durchgängig über die offizielle Sicherheits-E-Mail-Adresse des Casinos gestellt und mit fortgesetzter Spielaktivität vermischt worden waren. Es wurde festgestellt, dass das Casino nicht gegen die Bestimmungen zum verantwortungsvollen Spielen verstoßen hatte, da kein rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Antrag auf Selbstsperre gestellt worden war. Folglich wurden die in diesem Zeitraum entstandenen Verluste nicht als erstattungsfähig angesehen, und die Beschwerde wurde zurückgewiesen.





