Der Spieler aus Deutschland hatte aufgrund seiner Spielsucht die Schließung seines Kontos beantragt und über 2000 Euro verloren. Er hatte sich wiederholt an das Casino gewandt, um Unterstützung in Bezug auf seine Situation zu erhalten, war jedoch mit der Antwort unzufrieden und versuchte, sein Guthaben zurückzuerhalten. Das Beschwerdeteam kam zu dem Schluss, dass das Casino nach seinem Antrag auf Selbstsperre umgehend gehandelt und sein Konto innerhalb eines angemessenen Zeitraums geschlossen hatte. Daher wurde entschieden, dass er keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Einzahlungen hatte, und seine Beschwerde wurde als unberechtigt abgewiesen. Nachdem das Konto später ohne seine Zustimmung wiedereröffnet worden war und er weiteres Guthaben verloren hatte, stimmte das Casino einer Kulanzrückerstattung von 650 Euro zu. Die Rückerstattung wurde veranlasst und die Beschwerde als erledigt markiert.





