Der Spieler aus Österreich hatte sich aufgrund seiner Spielsucht freiwillig vom Casino gesperrt, wurde jedoch anschließend ohne seine Zustimmung auf einer Partnerseite des Casinos registriert. Er wertete dieses Vorgehen als böswillig und illegal und forderte Schadensersatz für seine Verluste. Wir überprüften die Richtlinien des Casinos zum verantwortungsvollen Spielen und stellten fest, dass eine Selbstsperre auf einer Seite nicht automatisch auch für Partnerseiten gilt. Trotz Aufforderungen zur Vorlage weiterer Informationen und Beweise durch den Spieler erfolgte keine zufriedenstellende Antwort. Daher wurde die Beschwerde mangels Kooperation vorläufig geschlossen. Dem Spieler steht es frei, sie bei Bedarf wieder aufzunehmen.

