ForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 77)

vor 2 Jahren von marketingskislo
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vor 9 Monaten

Leider ist auch dies falsch. OLGs und LG müssen sich eben nicht am BGH orientieren und Verfahren aussetzen.


LG Berlin




 › Online Glücksspiel › Online-Glücksspiel – Rückzahlungsanspruch geltend machen

24.01.2024 ONLINE GLÜCKSSPIEL


Online-Glücksspiel – Rückzahlungsanspruch geltend machen

von István Cocron

München, 24.01.2024. Die Entscheidung des BGH, ein Verfahren zu Rückforderungsansprüchen beim Online-Poker bis zu einer Entscheidung des EuGH auszusetzen, kommt durchaus überraschend. Opfer illegaler Online-Glücksspiele sollten sich von dieser Entscheidung nicht irritieren lassen. „Sie haben gute Chancen, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Den Betreibern der Online-Casinos räumt er auch in dem Verfahren vor dem EuGH keine Erfolgsaussichten ein.

Ein anderes Verfahren zu Rückzahlungsansprüchen bei Online-Sportwetten hat der BGH übrigens nicht ausgesetzt.

Spieler sollten mit der Geltendmachung ihrer Rückzahlungsansprüche auch nicht die Entscheidung des EuGH abwarten. Vor allem zwei Gründe sprechen dagegen. Einerseits geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren. Zum anderen geht es nicht nur um die Rückzahlung der Verluste, sondern auch um Zinsansprüche. Rechtsanwalt Cocron: „Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage." Das Warten auf eine Entscheidung des EuGH kostet die Opfer illegaler Online-Glücksspiele bares Geld.

Auch wenn der BGH sich für die Aussetzung eines Verfahrens entschieden hat, müssen sich die Land- und Oberlandesgerichte dieser Auffassung nicht anschließen. Denn es steht in ihrem eigenen Ermessen, ob sie ein Verfahren durchführen. So haben einige Gerichte bereits Anträge der Betreiber der Online-Casinos auf Aussetzung eines Verfahrens abgelehnt. Zuletzt hat bspw. das Landgericht Berlin einen solchen Antrag auf Aussetzung mit Urteil vom 17.01.2024 zurückgewiesen.

LG Berlin bestätigt Anspruch auf Rückzahlung der Verluste

CLLB Rechtsanwälte hatte in dem Fall vor dem LG Berlin für einen Spieler auf Rückzahlung seiner Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen geklagt. Dieser hatte zwischen September 2019 und Juni 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 33.000 Euro verloren. „Da die Beklagte in dem streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt", so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig, so dass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe, entschied das LG Berlin.

Aussetzung des Verfahrens abgelehnt

Einen Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem vergleichbaren Fall (Az.: C-440/23), lehnte das Gericht hingegen ab. Es machte deutlich, dass es keine Zweifel habe, dass das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Verbot verfolge Ziele des Gemeinwohls wie den Spielerschutz, Bekämpfung von Suchtgefahr oder des Schwarzmarkts für illegale Glücksspiele im Internet und sei daher mit Unionsrecht vereinbar.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in dem Verfahren zur Rechtssache C-440/23 zu einem anderen Ergebnis kommt, hält das LG Berlin für gering. Den Antrag auf Aussetzung lehnte das Gericht im Rahmen seines Ermessensspielraums daher ab. Diese Ansicht wird von Rechtsanwalt Cocron, der bereits eine Vielzahl von Opfern illegaler Online-Glücksspiele erfolgreich vertreten hat, geteilt. „Derartige Erfolgsaussichten für die Anbieter der Online-Glücksspiele sind zu verneinen", so Rechtsanwalt Cocron.

EuGH hielt Verbot schon 2010 für gerechtfertigt.


Bleibt doch alle mal endlich entspannt,was deutsche betrifft. Der BGH hat bereits zwei mal dazu klar Stellung bezogen und nur weil es nun mal ein aussetzen gibt, heisst es nicht, daß es seine Meinung geändert hat, wie auch nicht der EUGH.

vor 9 Monaten

Leider ist auch dies falsch. OLGs und LG müssen sich eben nicht am BGH orientieren und Verfahren aussetzen.


LG Berlin




 › Online Glücksspiel › Online-Glücksspiel – Rückzahlungsanspruch geltend machen

24.01.2024 ONLINE GLÜCKSSPIEL


Online-Glücksspiel – Rückzahlungsanspruch geltend machen

von István Cocron

München, 24.01.2024. Die Entscheidung des BGH, ein Verfahren zu Rückforderungsansprüchen beim Online-Poker bis zu einer Entscheidung des EuGH auszusetzen, kommt durchaus überraschend. Opfer illegaler Online-Glücksspiele sollten sich von dieser Entscheidung nicht irritieren lassen. „Sie haben gute Chancen, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Den Betreibern der Online-Casinos räumt er auch in dem Verfahren vor dem EuGH keine Erfolgsaussichten ein.

Ein anderes Verfahren zu Rückzahlungsansprüchen bei Online-Sportwetten hat der BGH übrigens nicht ausgesetzt.

Spieler sollten mit der Geltendmachung ihrer Rückzahlungsansprüche auch nicht die Entscheidung des EuGH abwarten. Vor allem zwei Gründe sprechen dagegen. Einerseits geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren. Zum anderen geht es nicht nur um die Rückzahlung der Verluste, sondern auch um Zinsansprüche. Rechtsanwalt Cocron: „Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage." Das Warten auf eine Entscheidung des EuGH kostet die Opfer illegaler Online-Glücksspiele bares Geld.

Auch wenn der BGH sich für die Aussetzung eines Verfahrens entschieden hat, müssen sich die Land- und Oberlandesgerichte dieser Auffassung nicht anschließen. Denn es steht in ihrem eigenen Ermessen, ob sie ein Verfahren durchführen. So haben einige Gerichte bereits Anträge der Betreiber der Online-Casinos auf Aussetzung eines Verfahrens abgelehnt. Zuletzt hat bspw. das Landgericht Berlin einen solchen Antrag auf Aussetzung mit Urteil vom 17.01.2024 zurückgewiesen.

LG Berlin bestätigt Anspruch auf Rückzahlung der Verluste

CLLB Rechtsanwälte hatte in dem Fall vor dem LG Berlin für einen Spieler auf Rückzahlung seiner Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen geklagt. Dieser hatte zwischen September 2019 und Juni 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 33.000 Euro verloren. „Da die Beklagte in dem streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt", so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig, so dass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe, entschied das LG Berlin.

Aussetzung des Verfahrens abgelehnt

Einen Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem vergleichbaren Fall (Az.: C-440/23), lehnte das Gericht hingegen ab. Es machte deutlich, dass es keine Zweifel habe, dass das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Verbot verfolge Ziele des Gemeinwohls wie den Spielerschutz, Bekämpfung von Suchtgefahr oder des Schwarzmarkts für illegale Glücksspiele im Internet und sei daher mit Unionsrecht vereinbar.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in dem Verfahren zur Rechtssache C-440/23 zu einem anderen Ergebnis kommt, hält das LG Berlin für gering. Den Antrag auf Aussetzung lehnte das Gericht im Rahmen seines Ermessensspielraums daher ab. Diese Ansicht wird von Rechtsanwalt Cocron, der bereits eine Vielzahl von Opfern illegaler Online-Glücksspiele erfolgreich vertreten hat, geteilt. „Derartige Erfolgsaussichten für die Anbieter der Online-Glücksspiele sind zu verneinen", so Rechtsanwalt Cocron.

EuGH hielt Verbot schon 2010 für gerechtfertigt.


Bleibt doch alle mal endlich entspannt,was deutsche betrifft. Der BGH hat bereits zwei mal dazu klar Stellung bezogen und nur weil es nun mal ein aussetzen gibt, heisst es nicht, daß es seine Meinung geändert hat, wie auch nicht der EUGH.

vor 9 Monaten

Hallo. Sie haben Informationen über einen Anwalt aus Curacao. Wenn Sie ein rechtskräftiges Urteil aus Ihrem Land haben, können Sie das Geld einziehen. Vielleicht ist es für jemanden nützlich.file

max888
vor 9 Monaten

das du gegen irgendeine bekackte ltd. Betreibergesellschaft zu 100% gewinnst bringt dir nur leider nicht viel, Probleme kannst du noch immer bekommen wenn du mehrere Gesellschaften verklagst, hier kenne ich Fälle die eben teilweise verloren wurden weil nur die ltd. haftet und das nächste Problem ist das dein Urteil bestenfalls als Klopapierersatz taugt weil es derzeit schlicht nicht exekutierbar ist, die bekackte ltd. einfach in insolvenz geschickt werden kann und sowieso einen Dreck haftet


chinyuhansinhua
vor 9 Monaten

ich sagte auch nur das du in Österreich gewinnst das man das geld nicht bekommt ist mittlerweile eh jedem klar.😂

max888
vor 9 Monaten

wenn du das selber finanzierst ist gewinnen und das Geld nicht bekommen aber auch ein Verlust weil du auf den Kosten sitzen bleibst....das sich sowas "Rechtsstaat" nennt ist ein Witz....der Rechtsstaat gilt offensichtlich nur für natürliche Personen. Juristische Personen und Staaten entziehen sich dem Rechtsstaat und werden nicht belangt.

chinyuhansinhua
vor 9 Monaten

Die Gerichtskosten übernimmt der Verlierer da wo ich her komm.

vor 9 Monaten

Die Gerichtskosten übernimmt der Verlierer da wo ich her komm.

vor 9 Monaten

Aber nicht wenn der Verlierer nicht zahlt.

Stefan123450
vor 9 Monaten

Deswegen muss doch noch lange nicht ich bezahlen.

max888
vor 9 Monaten

da wo du herkommst zahlt jeder seine Kosten - Anwalt und Gericht - im voraus und am Ende des Verfahrens sollte der Verlierer dem Gewinner diese Kosten ersetzen - was er nicht macht

chinyuhansinhua
vor 9 Monaten

Langfristig werden die, die Kosten zahlen müssen, wenn die Verfahren durch sind.

Das ist halt oft so, dass solche Verfahren ewig dauern, aber da es ja eben ein richtig fetter Sektor ist , bei dem es um so viel Geld geht, wollen die Casinos ja auch irgendwie weitermachen und das wird schwieriger für die, wenn das solche Wellen schlägt und mittlerweile mehrere Länder Prozesse gegen die führt.

is auch klar irgendwie, dass die kalkulieren wollen, was da noch auf sie zukommt an Entschädigungen für die Spieler . Jede Firma muss kalkulieren, auch wenn es Verbrecher sind .

vor 8 Monaten

https://www.advofin.at/blog/

alipirhan
vor 8 Monaten

Der Bericht wurde schon mal gepostet und ist alt.

Nichtmitmir
vor 8 Monaten

https://www.julia-eckhart.at/gluecksspielrecht/


Vielen Dank für das Teilen des Links.

Weißt du vielleicht ob sie auch mit PF zusammenarbeitet?

Hat dir die Anwältin einen Zeitrahmen genannt, wie lange es bei Win2day dauert?

Bearbeitet durch den Verfasser vor 8 Monaten
vor 8 Monaten

https://www.julia-eckhart.at/gluecksspielrecht/


Vielen Dank für das Teilen des Links.

Weißt du vielleicht ob sie auch mit PF zusammenarbeitet?

Hat dir die Anwältin einen Zeitrahmen genannt, wie lange es bei Win2day dauert?

vor 8 Monaten

Ja sie arbeitet mit PF zusammen, habe sie letzte Woche kontaktiert. Wirkt sehr kompetent.

khfkhf
vor 8 Monaten

Ja tut sie.

Nein, keine Zeitangabe.


Anwältin mit Herz

Nichtmitmir
vor 8 Monaten

Vielen Dank! Ich werde mein Glück versuchen

vor 8 Monaten

Hallo, ich hatte jetzt endlich meine Gerichtsverhandlung mit jokerstars. Leider hat meine Anwältin, wie ich bei Gericht feststellen musste, überhaupt keinen Plan!!! Sie hat keinen Vortrag bezüglich der Klagesumme vorbereitet... Sie meinte ich müsse für alle Ein und Auszahlungen Kontoauszüge vorlegen. Trotz der Unklaren Klagesumme, haben die mir ein Vergleichsangebot mit 20% der Verluste gemacht. Meine Anwältin hätte am liebsten gesehen das ich das Angebot annehme...

Ich meine jedoch das die Transaktionsliste genügt, deswegen hab ich das selbst in die Hand genommen und mit Excel alles selbst berechnet. Ich hab Ihr das geschickt und Sie hat es auch an den Richter weitergeleitet. Warte Derzeit auf Antwort..

Jetzt wo ich weiß das meine Anwältin keine Expertise zu dem Thema hat und sie sich auch nicht aneignen wird, muss ich mir selber helfen!

Deswegen wollte ich mal fragen, kann mir jemand mit der Auswertung per Excel helfen?

Hat jemand noch seine Datei womit er vor Gericht eine klare Klagesumme beweisen konnte und wie ist sie aufgebaut??

Oder hat sich überhaupt schon mal wer mit dem Thema Auswertung Transaktionshistorie beschäftigt?

Vielen Dank im Voraus!!

janfurnari
vor 8 Monaten

Normalerweise bekommt man die Transaktionsliste von den Casinos und diese wird 1:1 vorgelegt. Die Casinos sind lt DSGVO verpflichtet diese bereitzustellen.


das mit der Anwältin wundert mich sehr stark - hast du es selber finanziert oder über PF? Es gibt doch extra auf diese Fälle spezialisierte Kanzleien, ich würde auf eine solche zurückgreifen.

vor 8 Monaten

Einzahlungen minus Auszahlungen...fertig.

abelingleakamp
vor 8 Monaten

Na hopp,...so unhöflich??

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