ForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 75)

vor 2 Jahren von marketingskislo
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voizua92
vor 9 Monaten

was bedeutet die Ziffer bei Seq oder sitting status mal proof plaintiff mal proof defendant, filing note of observations???

chinyuhansinhua
vor 9 Monaten

Ja das sind die diversen Anträge

Wenn du das Dokument aufmachst, steht dann oben eine Nummer und manchmal sogar noch eine andere Nummer, unter diesen Nummern kannst du auch bei ref no. suchen und da kommt auch was

voizua92
vor 9 Monaten

ganz großes Kino unseres "Rechtsstaates"...sinnbefreite Texte als PDF download zu jeder "Verhandlung" in diesem grandiosen Rechtssystem....soll dieser schwachsinnige zweizeiler der gesamte "Inhalt" des jeweiligen Termins sein.....unser "Rechtsstaat" ist noch ärger im Arsch als man ohnehin schon annehmen musste

voizua92
vor 9 Monaten

Interessant … gegen Red Rhino sprich Platincasino sind nur 5 Fälle gelistet .

Wie kann das sein ?

n5thbbpg5c
vor 9 Monaten

Ja klar, Pokerstars zahlt nicht

spiler123
vor 9 Monaten

ach nein, auch in Deutschland nicht....haben die noch nicht mitbekommen das der Spezialist auf dem Gebiet abelinglaekamp vorgibt das in Deutschland alle brav bezahlen 🙂 ...und dann haben die doch tatsächlich trotzdem eine Lizenz bekommen....was für korrupte ******kinder vergeben eigentlich diese Lizenzen in Deutschland?

vor 9 Monaten

Es ist auf keinen Fall ein gutes Zeichen, dass der BGH die Verfahren ausgesetzt hat. Daran sollten/werden sich die meisten OLG orientieren. Zwar ist die Rechtslage bisher zugunsten der Spieler ausgefallen, aber wozu wartet der BGH denn auf die Entscheidung des EugH, wenn die Rechtslage doch deutlich ist. Anscheinend gibt es da bedenken, ansonsten hätte der BGH alles abgewiesen. Ich bin derzeit sehr pessimistisch.

leo2023
vor 9 Monaten

nur weil das jetzt einmal so entschieden wurde, heißt das nicht, dass alle anderen zu auch aussetzen werden.


leo2023
vor 9 Monaten

Moin Leo! Du solltest im Gegenteil, optimistisch sein, denn BgH hat schon 2021, zugunsten der Spieler geurteilt und diese Meinung hat sich nicht geändert. Hier der Auszug.

In seinem Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt der oberste Gerichtshof, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV mit europäischem Recht vereinbar ist (alle Infos zum neuen GlüStV sind hier zu finden). Zudem sei eine Vorlage der Sache vor den europäischen Gerichtshof nicht notwendig, da dieser schon im Jahr 2010 erklärt hatte, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen in Bezug auf das Glücksspiel den nationalen Gerichten obliege. Der Bundesgerichtshof formuliert es wie folgt:

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Kammergerichts - 5. Zivilsenat - vom 6. Oktober 2020 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst. Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). Der Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, Slg. 2010, I-8149 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 65 - Carmen Media Group). Die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts hat er bereits geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09, Slg. 2011, I-8185 = EuZW 2011, 841 Rn. 44, 56 - Dickinger und Ömer, mwN). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen." (BGH, Beschluss vom 22.07.2021 – I ZR 199/20)

vor 9 Monaten

Genau wie sich dich LG an den OLG orientieren haben sich die OLG an den BGH zu orientieren. Die Fälle sind ähnlich und können 1 zu 1 übertragen werden und wenn der BGH da es für notwendig hält auf den EUgH zu warten, dann ist das kein gutes Zeichen für uns Spieler. Wer das schön redet oder immer noch an jedem Strohhalm greift, der ist blind, sry.

leo2023
vor 9 Monaten

Und genau deshalb setzen die OLGs auch die Verfahren nicht aus, DA DER BGH 2021 schon geurteilt hat, das alles unionskonform ist. Und es keines Anrufers, an den Eugh bedarf, usw. Es wird keine Aussetzungen, DER Olgs geben, oder der LG.


leo2023
vor 9 Monaten

Warum es warten mittlerweile alle nur noch auf den EUGH , das kann ja auch gut sein, weil dann Malta nicht mehr sagen kann, es ist rechtswidrig.

In Österreich wurden auch Verfahren ausgesetzt und 2 Monate später wurde die wieder weiterverhandelt.

is ja ganz normal, die haben das jz zig mal beantragt und ein Gericht folgt denen vl mal und dann wird das sowieso wieder fortgesetzt, weil der EUGH schon Urteile hat.

leo2023
vor 9 Monaten

Da die von dem maltesischen Gericht vorgelegten Fragen auch für die vor deutschen Gerichten zu entscheidenden gleichgelagerten Fälle streitentscheidend sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Verfahren nach § 148 Abs. 1 ZPO (analog) bis zur Entscheidung durch den EuGH auszusetzen. Die Entscheidung über die Aussetzung steht indes im Ermessen des entscheidenden Gerichts. Bislang sind die deutschen Instanzgerichte allerdings sehr zurückhaltend mit dieser sich ihnen grundsätzlich bietenden Möglichkeit umgegangen. Öffentlich bekannt ist lediglich ein Beschluss des LG Magdeburg, welches eine derartige Aussetzung des Verfahrens zumindest in Betracht gezogen hat (LG Magdeburg (10. Zivilkammer), Beschluss vom 02.10.2023 – 10 O 597/23).

vor 9 Monaten

Die OLG Entscheidungen können nach und nach alle einkassiert werden. Die Beklagten werden nun immer bis zum Ende gehen.


Kein Richter am OLG kassierte gerne eine Ohrfeige vom BGH und wird die Klagen danach, ebenfalls vorab aussetzen. Denke bis zur Mitte des Jahres werden es Dutzende Urteile sein.

Bearbeitet durch den Verfasser vor 9 Monaten
leo2023
vor 9 Monaten

Wie gesagt, der BGH hat sich schon positioniert, 2021,zugunsten DER Spieler. Daran wird sich nichts ändern, weil der EUgH seiner Linie auch treu bleibt. Dieses wird vom Eugh jetzt nochmals bestätigt werden. Österreich und Deutschland, regeln ihre Sachen unionskonform.

vor 9 Monaten

Moin!!

und auch wenn die OLGs die Verfahren nicht aussetzten, werden die Casino Anbieters sowieso bis zum Ende gehen. Das heißt Revision ode eine Nichtzulassungsbeschwerde ( wenn die OlG diese nicht zulässt) einlegen. Am Ende kommt man sowieso zum BGH, und dieser wird sicherlich aussetzten, bis zu einer Entscheidung der EUgH 😔

Bearbeitet durch den Verfasser vor 9 Monaten
n5thbbpg5c
vor 9 Monaten

Da hast du recht, aber hier bedenke, das dieses Vorabentscheidungsverfahren, von einem Civil Court Auf Malta corm Eugh angestoßen wurde, ob der Glückspielstaatsvertrag bis 21, uinionsconform war, oder nicht. Das dieser Vertrag uinionsconform ist, hatte der EUgH schon 2009 entschieden und nicht gegen §56 Dienstleistungsfreiheit verstößt. Daher setzen alle deutschen Gerichte die Verfahren auch nicht aus. Der BGH machte in seiner Entscheidung 21 auch deutlich, daß es keinen Grund gibt, den Eugh deshalb anzurufen, 2eil schon geurteilt wurde, 2009,zugunsten von Österreich und Deutschland, usw. Dieses Verfahren vom Civil Court Auf Malta ist reine Zeitschinderung

leo2023
vor 9 Monaten

Wenn ich mich richtig erinnere, kann ein ausgeurteiltes Verfahren, auch nicht durch eine Nichtzulassungsbeschwerde mehr angegriffen werden, auch wenn der EUgH anders entscheiden sollte, was nicht passiert, da sind sich alle Rechtsexperten und vor allem sämtliche Anwälte, die Spieler vertreten einig. Alles andere wäre eine negative Sensation, wenn der EUgH, gegen sich selber urteilt.

vor 9 Monaten

Wenn ich mich richtig erinnere, kann ein ausgeurteiltes Verfahren, auch nicht durch eine Nichtzulassungsbeschwerde mehr angegriffen werden, auch wenn der EUgH anders entscheiden sollte, was nicht passiert, da sind sich alle Rechtsexperten und vor allem sämtliche Anwälte, die Spieler vertreten einig. Alles andere wäre eine negative Sensation, wenn der EUgH, gegen sich selber urteilt.

vor 9 Monaten

Das Urteil selber bleibt selbstverständlich bestehen - es kann dann aber nicht exekutiert werden und ist praktisch wertlos.

Stefan123450
vor 9 Monaten

Ja, da war ich mir nicht sicher. Aber der BGH hat damals auch ein Verfahren gegen die Schufa ausgesetzt, weil ja da das Urteil vom Eugh erwartet wurde. Bisher hatte der BGH ja immer pro Schufa geurteilt, aber mit der DGSVO wurde alles anders. Der BGH wird das Urteil natürlich übernehmen, vom Eugh. Will nur damit sagen, daß nur weil was ausgesetzt wurde, man daraus keine Rechtliches Ziel des BGH gegen, oder für die Sache einschätzen kann.


Denn der BGH selber sieht die Sache glasklar und hätte den Eugh nicht mehr angerufen, deshalb, weil Rechtssicherheit herrscht, seit 2009

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