Bitte, ich will dir wirklich nichts böses, ich mag nur keine "Behauptungen ins Blaue" hinein, und habe noch nie etwas von "Stammtischgesprächen" gehalten, in denen jeder das schnellste, PS-stärkste, schnellste Auto hat, dass nur 3-l Benzin auf 100 km verbraucht und "Hörensagen" gehört dazu.
Dann nenn doch bitte einmal wenigstens eins von deinen Beispielen, das Unternehmen und die Bilanz / die G&V (Gewinn und Verlustrechnung) die du eingesehen hast, und die Erklärung/Erläuterung (den Anhang zur G&V).
Es ist ganz einfach so, dass das "Nichteinstellen" nicht einfach mit so absurden Behauptungen wie "sie wären von der Höhe irrelevant und sowieso unbegründet" erklärbar wäre. Kein Geschäftsführer (es sei denn, er wäre von der Ausbildung her vorher "Pförtner" gewesen und hätte nicht einmal einen Hauptschulabschluss) würde solch einen baren Unsinn behaupten und erst recht nicht vollziehen!
Für das Einstellen/oder nicht Einstellen von "Rückstellungen" (das ist ein Rechtsbegriff(!)) gibt es keinen "Ermessensspielraum" sondern eindeutige Bestimmungen.
Wenn du in irgend einer Form eine BWL-, oder zumindestens eine kaufmännische Ausbildung hättest, wüstest du dies. Deinen Worten kann ich entnehmen: Das ist nicht so, was ich dir zu Gute halte!
Der Grund ist simpel: Die Haftung des Geschäftsführers / Vorstands der Gesellschaft, die in der Regel keine Idioten sind, was sich doch gerade darin zeigt, wie schwierig es ist, trotz gewonnener Prozesse an das Geld zu kommen, weil diese natürlich auf hervorragende Juristen zurückgreifen, bevor sie etwas tun, was Ihnen gefährlich werden könnte, sowohl monetär wie auch persönlich!
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