Was hast du bitte für nutzlose Anwälte? Mit einem rechtskräftigen Titel kannst du alle Zahlungsanbieter pfänden, mit denen Mr. Green zusammenarbeitet, Bankkonten von Mr. Green. Ja, du kannst sogar deren deutsche Website pfänden lassen. Du kannst französische, belgische und holländische Bankkonten abgreifen usw.
Natürlich ist es nicht ganz so einfach wie ich es hier darstelle, aber viel einfacher als dir deine Anwälte verklickern wollen. Völlig egal was Malta zur Zeit für Spielchen spielt, mit dem rechtskräftigen Titel bist du nicht auf Malta angewiesen, sondern kannst den EU-weit geltend machen und Mr.Green bietet die Spiele EU-weit an und hat EU-weit Geld rumliegen.
Ja, die Anwälte wollen in Malta Erfolge erzielen, damit zukünftige Rückforderungen einfacher werden, die Casinos schneller bezahlen usw. Aber, hast du jemals zugestimmt, dafür das Versuchskaninchen zu sein? Wurdest du über die zahlreichen Möglichkeiten aufgeklärt an dein Geld zu kommen, ohne dabei in Malta das Geld einzutreiben?
Viele Anwälte behandeln einen bei den Rückforderungen nicht wie den Mandanten, sondern einen Bittsteller.
Nur zur Info: Die Anwälte arbeiten in DEINEM Auftrag, sind dir eine Auskunftspflicht schuldig und müssen dich vollumfänglich beraten und über alle Möglichkeiten aufklären. Viele Anwälte verhalten sich aber leider eher so als sei der Prozessfinanzierer ihr Auftraggeber, was nicht richtig ist. Der PF hat keine Befugnisse über deinen Fall und der Anwalt vertritt ausschließlich DICH und DEINE Interessen. Das ist die Rechtslage. Überleg dir einmal ob das von mir beschriebene so zutrifft und ob dich dein Anwalt auch wirklich vollumfänglich aufklärt.
Ich habe auch schon mehrfach erlebt, dass Anwälte keinen Vergleich anbieten, weil sie die volle Summe rausholen wollen und dabei auch selbst mehr Geld abgreifen können, wenn es zu einer Verhandlung kommt und das obwohl dieses oder jenes Casino eigentlich zu einem Vergleich bereit wäre. Ich kenne auch Fälle in denen es dem Mandanten einfach verschwiegen wird, dass das Casino bereits ein Vergleichsangebot gesendet hat, nur weil die angebotene Höhe des Vergleichs aus Sicht des Anwalts zu niedrig war. Das hat aber nicht der Anwalt zu entscheiden, sondern immer der Mandant.
Was ich damit sagen will: Stellt euch mal auf die Füße, anstatt nur passiv abzuwarten und macht von euren Rechten Gebrauch.