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HomeForumCasinosExekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig

Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 122)

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vor 4 Jahren
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fros7byte
vor 11 Monaten
deus

"Gut" ist dann, dass ich mir keine Sorgen machen muss nach Malta auszuwandern zu müssen bei meinen Verlusten hahaha

vor 11 Monaten
deus
Baker3xx
vor 11 Monaten
deus

Welches wäre das ? Kann nur die 3 von den anderen lesen ? Kannst du es eventuell teile 🙂?

voizua92
vor 11 Monaten
deus

Corcon:

es wurde tatsächlich mehrfach thematisiert, dass es schon prozessual nicht ganz klar ist, ob die Vorlage im konkreten Verfahren überhaupt zulässig war/ist.

Baker3xx
vor 11 Monaten
deus

Naja dann hört es sich ja gut an.



vor 11 Monaten
deus

Nein eben nicht. Genau das Gegenteil wäre der Fall!

Baker3xx
vor 11 Monaten
deus

Warum, die Vorlage kam aus Malta und wurde ja inszeniert?

vor 11 Monaten
deus

Wenn die Klage nicht zulässig ist/war, würde das bedeuten, dass es hier keine Entscheidung geben wird und die warterei auf die Verhandlung umsonst war.

vor 11 Monaten
deus

da steht, die eu Kommission stellte sich auf die Seite der Spieler

https://www.anwalt.de/rechtstipps/illegales-online-gluecksspiel-verhandlung-vor-dem-eugh-242643.html

vor 11 Monaten
deus

EuGH-Verfahren C-440 - Online Glücksspiel - Ein Terminsbericht von Rechtsanwalt István Cocron, B.A.



Luxembourg, München, den 09.04.2025


Am Europäischen Gerichtshof wurde heute ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte. Kläger ist Rechtsanwalt Volker Ramge, der Forderungen eines Spielers gegen einen maltesischen Glücksspielanbieter erworben hat.


Zentrale Streitfrage: Rückforderung trotz maltesischer Lizenz zulässig?


Ramge beruft sich auf die gefestigte Rechtsprechung des BGH: Maßgeblich sei, ob der Anbieter über eine deutsche Lizenz verfügte – was bei den beklagten Online-Casinospielen und Zweitlotterien unstreitig nicht der Fall war. § 4 Abs. 4 GlüStV untersagte Online-Casinospiele im relevanten Zeitraum. Anders als bei Sportwetten galt hier keine Experimentierklausel. Der Kläger argumentiert mit dem Spielerschutz – und damit, dass es auf ein Bemühen um eine Lizenz gar nicht ankomme. Ohne deutsche Erlaubnis sei das Angebot in Deutschland illegal – mit der Folge, dass Verluste rückforderbar seien.


RA Karpenstein verteidigt das Geschäftsmodell der Anbieter – und greift an


Demgegenüber trägt Rechtsanwalt Karpenstein – auf Seiten der Anbieter – vehement vor, dass Spielerschutz nur vorgeschoben sei. Die Klagen seien vielmehr von Prozessfinanzierern initiiert und würden nicht den Interessen der Spieler dienen. Auch sei die Rückforderung im Glücksspielstaatsvertrag nicht vorgesehen. Karpenstein betont, dass der fehlende Zugang zu einer deutschen Lizenz nicht den Anbietern angelastet werden könne: In Deutschland war – außerhalb von Schleswig-Holstein – bis Mitte 2021 schlicht keine Lizenz für Online-Automatenspiele erhältlich. Zweitlotterien seien überdies seit Jahren stillschweigend geduldet worden. Die Rückforderungsansprüche entbehrten daher der unionsrechtlichen Grundlage.


Malta: 


Rückforderung untergräbt Binnenmarkt und gefährdet Spielerschutz

Die Republik Malta kritisiert das Verfahren grundsätzlich: Ein Mitgliedstaat dürfe nicht in die Glücksspielregulierung eines anderen eingreifen. In Malta bestünden umfassende Regelungen zum Spielerschutz – mit jährlich tausenden Sperranträgen, auch von deutschen Spielern. Es sei nicht gerechtfertigt, Anbieter aus Malta pauschal als „illegal" zu brandmarken. Zudem nutze Deutschland gerne die Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel, während gleichzeitig zivilrechtliche Rückforderungen zugelassen würden.


Belgien: Zweitlotterien als besonders riskante „parasitäre" Wetten


Belgien stellt sich in der Verhandlung hinter Deutschland – zumindest was die Zweitlotterien betrifft. Diese seien nicht mit staatlichen Lotterien vergleichbar, weder in Bezug auf Aufsicht noch Zahlungsfähigkeit. Glücksspiel dürfe national beschränkt werden, wenn es dem Gemeinwohl dient. Ehrenschulden, wie sie Karpenstein ins Spiel bringt, seien zivilrechtlich irrelevant.


Europäische Kommission


Die Vertreterin der Europäischen Kommission hält die Vollstreckungsschutzregelung für die Maltesische Glücksspielindustrie (Bill55) wohl für unionsrechtswidrig. Diese Frage müsste dann inzident geprüft werden, falls Bill55 auch auf das vorgenannte Vorlageverfahren anwendbar wäre. Daraufhin erklärte der Vertreter Maltas gegenüber dem EuGH: „Wir gehen davon aus, dass die maltesischen Regelungen der „Bill55" auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung finden." Die Vertreterin der Europäischen Kommission führte weiter aus, dass Spielerschutz in der EU wichtig sei und Spieler manchmal eben auch vor sich selbst geschützt werden müssten.


Streit über die Zuständigkeit und die unionsrechtliche Bewertung


Ein wesentlicher Verhandlungspunkt betraf die Zuständigkeit der maltesischen Gerichte. Können diese überhaupt die Vereinbarkeit deutscher Vorschriften mit dem Unionsrecht prüfen, ohne dass Deutschland in das Verfahren eingebunden ist? Die Bundesregierung bemängelte, dass sie über das Verfahren nicht informiert worden sei und daher ihre Sichtweise nicht einbringen konnte. Die Kommission verweist jedoch auf die Systematik der Rom-I-VO: Ein nationales Gericht kann – unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben – ausländisches Recht anwenden und ggf. die unionsrechtliche Konformität prüfen.


Fazit: Rückforderungsrecht auf dem unionsrechtlichen Prüfstand


Die Schlussanträge des Generalanwalts werden für den 10. Juli 2025 erwartet.

Entscheidend wird nun sein, ob der EuGH den deutschen Rückforderungsmechanismus mit der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV für vereinbar hält – oder ob er die Anbieter aus Malta (und anderen EU-Staaten) in Schutz nimmt.


Weitere Informationen zum Fall: Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG, Rechtsanwalt István Cocron, B.A., Max-Weber-Platz 10, 81675 München, www.ra-cocron.de

abelinglaekamp
vor 11 Monaten
deus

Ich bin echt gespannt wie das ausgeht.. falls die Klage zurückgezogen wird hoffe ich, dass der EugH das ablehnt und eine Klare Entscheidung treffen wird

vor 10 Monaten
deus

Interview mit Vorstand von TIPICO in der FAZ. "TIPICO wird sich nicht hinter Maltesischen Regelungen verstecken".


Sportwetten sind längst kein Nischenthema mehr. Ob bei Fußball, Basketball oder exotischen Randsportarten – Anbieter wie Tipico locken täglich tausende Nutzer mit scheinbar einfachen Gewinnchancen.


Die renommierte FAZ hat in einem aufschlussreichen Interview vom 16.04.2025 („Lotto ist auch nur eine riskante Wette auf einen hohen Gewinn") mit Axel Hefer, dem Vorstandsvorsitzenden von Tipico, einen seltenen Einblick in das Milliardengeschäft mit Online-Sportwetten gegeben.


Zwischen den Zeilen wird deutlich: Der Markt war über Jahre hinweg in einer rechtlichen Grauzone unterwegs – mit massiven Folgen für Verbraucher.


Was viele Wettkunden nicht wissen:


Online-Sportwetten waren über viele Jahre in Deutschland nicht lizenziert. Erst seit 2021 besteht eine bundesweit gültige Erlaubnisstruktur für Anbieter. Davor agierten viele Anbieter mit EU-Lizenzen – etwa aus Malta – die aus heutiger Sicht der bundesdeutschen Gerichte oft nicht ausreichten, um das Angebot in Deutschland legal zu machen.


Derzeit liegt ein Verfahren gegen Tipico beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), das möglicherweise eine wegweisende Entscheidung für Millionen Wettkunden bringt. Sollte der EuGH bestätigen, dass Online-Wetten ohne deutsche Lizenz unwirksam waren, stehen viele Anbieter – laut Schätzungen – vor Rückforderungen in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro.


❗ Axel Hefer äußerte sich dazu in dem FAZ-Interview überraschend offen.


Sollte der EuGH entsprechend entscheiden, werde man Rückzahlungen leisten. TIPICO, so Herr Hefer, werde sich auch nicht auf die Bill55 berufen, die aktuell Vollstreckungen auf Malta verhindert.


Wörtlich führte der Vorstandsvorsitzende von TIPICO gegenüber der FAZ aus:


✔️ "Wir sind ein maltesisch-deutsches Unternehmen und haben 1500 eigene Mitarbeiter an mehreren großen Standorten in Deutschland. Dass wir uns nicht hinter maltesischen Gesetzen verstecken, ist für uns klar. Wir haben uns noch nie auf die „Bill 55" berufen."


Sportwetten mögen ein unterhaltsames Hobby sein – wurden aber lange Zeit unter rechtlich zweifelhaften Bedingungen angeboten.


Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf Aussagen aus dem Interview „Lotto ist auch nur eine riskante Wette auf einen hohen Gewinn", erschienen am 16.04.2025 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

vor 10 Monaten
deus

In anderen Foren wird bereits berichtet das jokerstars Vergleiche mit 70% anbietet. Ich selbst merke nichts davon.


TSGJokerstars
vor 10 Monaten
deus

hast du eine Quelle?

TSGJokerstars
vor 10 Monaten
deus

Hey, danke. Ja gern Quelle dazu 🥳

Bei 70 % "könnte" ich tatsächlich schwach werden (um 6 stelligen Betrag geht es) ...

vor 10 Monaten
deus

Berichtet wird hier bei Youtube G&l Teil 10 unter den Kommentaren.

Quelle

vor 10 Monaten
deus

In Österreich habe ich noch nichts davon gehört…. Gibts Erfahrungsberichte?

vor 10 Monaten
deus

Limitverletzung im Online-Glücksspiel: Kritik an Schufa-G-Auskunft als Grundlage für Limit-Erhöhungen - Ein Update


Aktuelle Entwicklungen rund um den Glücksspielstaatsvertrag sorgen für Diskussion


Im März 2025 gerieten neue Details über eine vermeintliche Absprache zwischen den Landesinnenministerien und Online-Glücksspielanbietern in die Schlagzeilen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Schufa-G-Auskunft, die als Grundlage für die Erhöhung des gesetzlich verankerten Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat im Online-Glücksspiel dienen sollte.


Was steckt hinter der Debatte?


Die Diskussion entzündete sich an Berichten über eine angebliche "Geheimabsprache". Ziel dieser soll es gewesen sein, Spielerlimits auch ohne gründliche Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erhöhen – ein Vorwurf, den die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und Anbieter wie Tipico vehement zurückwiesen. Ihrer Darstellung zufolge handelte es sich um einen öffentlich bekannten Vergleich aus dem Jahr 2022, in dem die Schufa-G-Auskunft als geeigneter Nachweis eingestuft wurde.


Diese Einschätzung wurde jedoch im Dezember 2024 durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt infrage gestellt, das die Schufa-G-Auskunft als nicht ausreichend geeignet für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit bewertete. Ein Urteil mit Signalwirkung, das aktuell auch die Politik beschäftigt.


Politische Reaktionen und offene Fragen


In Bayern stellte der Grünen-Politiker Tim Pargent eine parlamentarische Anfrage, ob durch die Verwendung der Schufa-G-Auskunft der Spielerschutz unterlaufen werde. Staatsminister Joachim Herrmann (CSU) verwies darauf, dass man bislang von der Eignung der Schufa-Daten ausgegangen sei. Doch angesichts der Rechtsprechung müsse nun eine erneute Überprüfung erfolgen.


Aktuell ist jedoch unklar, ob die GGL bereits eine außerordentliche Prüfung der Schufa-G-Auskunft eingeleitet hat. Dies geht aus den aktuellen FAQ der Behörde nicht eindeutig hervor.


Suchtforschung warnt vor zu hohen Limits


Der renommierte Suchtforscher Prof. Dr. Tobias Hayer von der Universität Bremen äußerte deutliche Kritik am aktuellen Limit von 1.000 Euro. Seiner Einschätzung nach sei ein Monatslimit von 300 Euro deutlich angemessener.


Reformbedarf beim Glücksspielstaatsvertrag?


Die Kritik an der Unkonkretheit des Glücksspielstaatsvertrags wird immer lauter. Staatsminister Herrmann räumte ein, dass viele Regelungen – etwa zur Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Spielern – nicht präzise genug seien. Eine Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages ist für das Jahr 2026 geplant.


Einige Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie – falls erforderlich – eigene Wege gehen und den Glücksspielstaatsvertrag weiterentwickeln möchten.

vor 10 Monaten
deus

Na da war es aber rasch ruhig um den EINEN!!! Glücklichen 70% Vergleich von JokerStars 🤣🤣🤣🤣

Kanu2002
vor 10 Monaten
deus

Na 60% habe ich damals auch bekommen. Aber das war 2020,wo das ganze los ging

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