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Exekution Pokerstars. Zahlung scheinbar nicht freiwillig (Seite 102)

 von marketingskislo
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In Deutschland wird auch von Rightnow noch Pokerstars angenommen, nur in Österreich nehmen sie nicht mehr alle big Player.

Habe vor einem Monat 3 von 4 Verfahren gewonnen (Bwin, Pokerstars, Tipico) . Eins wurde ausgesetzt (Bet365).

Hoffe das Vollstrecken in der EU wird für diese Anbieter leichter. Kann doch nicht sein, dass es so schwierig ist.

Hoffe bis Ende 2025 ist alles erledigt, denke aber immer noch das verkaufen für 5-15 Prozent ist ne dumme Entscheidung.


https://www.derstandard.de/story/3000000251626/profit-und-sucht-einblick-in-eine-dubiose-online-industrie


vielleicht geht es den illegalen Casinos jetzt schneller an den Kragen oder schaut die Politik weiter zu?

Hallo Jungs !


Wer noch keinen Anwalt hat,den kann Ich Herrn Cocron nur ans Herz legen. Er hat seine neue Kanzlei eröffnet in Berlin und hat sein Baby CLLB verlassen und geht neue Wege. Ist und bleibt ein toller Anwalt, gerade auch für die Casino Dinge.


Für alle toi toi toi ,wegen dem EuGH.


Hallo nochmal !


Hier der neue Link von Herrn Cocron

Sehen Sie sich das Profil von Istvan Cocron auf LinkedIn an https://de.linkedin.com/in/istvancocron?utm_source=share&utm_medium=member_mweb&utm_campaign=share_via&utm_content=profile 


Und


www.ra-cocron.de


Für alle die noch einen guten Anwalt brauchen.

Vorlagefragen

1.    Sind Art. 1 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 Buchst. a, 46 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1215/20121 dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die gestützt auf einen im nationalen Recht gesetzlich festgelegten entsprechenden Grundsatz der öffentlichen Ordnung die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten für sämtliche Verfahren gegen Lizenzinhaber und gegenwärtige und frühere Führungskräfte und Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers wegen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Spieldienstleistung ausschließt, wenn eine solche Klage die Rechtmäßigkeit der Erbringung von Spieldienstleistungen in oder von Malta aus aufgrund einer von der Behörde erteilten Lizenz oder die Rechtmäßigkeit einer rechtlichen oder natürlichen Verpflichtung, die sich aus der Erbringung solcher Spieldienstleistungen ergibt, beeinträchtigt oder untergräbt und sich auf eine zugelassene Tätigkeit bezieht, die im Sinne dieses nationalen Gesetzes und anderer nationaler anwendbarer Regulierungsinstrumente rechtmäßig ist?

2.    Sind Art. 45 Abs. 1 und Art. 46 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die unabhängig von einer entsprechenden Antragstellung beim anerkennenden Gericht/Exekutionsgericht und einer Ausnutzung aller Rechtsbehelfe im Mitgliedstaat des Erstgerichts durch den Verpflichteten und ohne Prüfung durch das anerkennende Gericht/Vollstreckungsgericht eine Anerkennung (Art. 45 der o.g. Verordnung) und Vollstreckung (Art. 46 dieser Verordnung) von Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten ausschließt für sämtliche Verfahren gegen Lizenzinhaber und gegenwärtige und frühere Führungskräfte und Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers wegen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Spieldienstleistung, wenn eine solche Klage die Rechtmäßigkeit der Erbringung von Spieldienstleistungen in oder von Malta aus aufgrund einer von der Behörde erteilten Lizenz oder die Rechtmäßigkeit einer rechtlichen oder natürlichen Verpflichtung, die sich aus der Erbringung solcher Spieldienstleistungen ergibt, beeinträchtigt oder untergräbt und sich auf eine zugelassene Tätigkeit bezieht, die im Sinne dieses nationalen Gesetzes und anderer anwendbarer nationaler Regulierungsinstrumente rechtmäßig ist?

3.a.    Sind Art. 45 Abs. 1 Buchst. a und Art. 46 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die eine ordre public-Widrigkeit der Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen mit dem ausschließlichen Zweck anordnet, im Rahmen der nationalen verfassungsrechtlich vorgesehenen Förderung der privaten Wirtschaft durch den Staat Online-Glücksspiellizenzinhaber vor der Anerkennung und Vollstreckung gegen diese ergangener Gerichtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten zu schützen?

3.b.    Sind Art. 45 Abs. 1 Buchst. a und Art. 46 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass sie einer Verweigerung der Anerkennung und Vollstreckung durch das angerufene Gericht im Vollstreckungsstaat aus Gründen der öffentlichen Ordnung entgegenstehen, wenn diese Weigerung ausschließlich darauf gestützt wird, dass es den wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des ersuchten Mitgliedstaats widerspreche, ein derartiges Urteil anzuerkennen, da Glücksspielanbieter einen wesentlichen Beitrag zur Volkswirtschaft und den Einnahmen dieses Mitgliedstaats bringen?

4.    Ist Art. 52 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass diese Bestimmung einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die eine Anerkennung und/oder Vollstreckung einer Entscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaats in Verfahren gegen Lizenzinhaber und gegenwärtige und frühere Führungskräfte und Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers wegen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Spieldienstleistung deshalb ausschließt, weil die Tätigkeit des Glücksspielanbieters beurteilt nach maltesischem Recht zulässig wäre?

5.    Ist Art. 48 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die darin normierte Verpflichtung zur unverzüglichen Entscheidung verletzt wird, wenn innerhalb von sechs Monaten noch keine erstinstanzliche Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung vorliegt, ohne dass dies auf Umstände oder Verzögerungen der Parteien oder Dritter im einzelnen Anerkennungsverfahren zurückzuführen ist?

____________

1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung) (ABl. 2012, L 351, S. 1).

Danke sehr informativ.


in Österreich "verschwinden" PFs zunehmend, machen mit Firmen ins Ausland. Die meisten nehmen von den grossen keine Fälle mehr an - da hat man sich scheinbar verspekuliert. Ich hatte mit 3 Kontakt und alle lehnen 5- und 6-Stellige Summen bei 2 grossen ab. obwohl die weiterhin in AT und DE ihre Seiten betreiben.


In Curacao beginnt auch die Zahlungsmoral aus Malta - man hat sich schnell angepasst. Habe da 2 Fälle die man heute lt PF nicht mehr annimmt.


tja Pech geahnt, aber schuld sind wir ja selbst.



auch Erfolgsmeldungen von Vergleichen sind drastisch zurückgegangen….

kann ich nicht so bestätigen. habe erst angefragt für einen fall im niedrigen 5 stelligen bereich und hab gleich eine zusage bekommen.

Welche pf sollen das sein bitte vor Monaten noch klage eingebracht gegen curacao casino, Streitwert 15k.

abelingleakamp hat den Post gelöscht.

Ich habe das Vertrauen in meinem PF bereits verloren.

gtaonlinezocken

Warum, wenn ich fragen darf?

Wieso seid ihr alle auf einmal so skeptisch obwohl es jetzt erst beginnt mit dem eugh.



ich bin höchst positiv gestimmt, dass die sache 2025 seine geregelten bahnen nehmen wird.

Hat jemand Erfahrung mit win2day? Wie läuft das ab mit Spielsucht? Zahlt win2day? Danke!

Win2day ist teilstaatlich. Gewinnst du den Prozess wird zu 100% bezahlt.

Stefan123450

OK, hast du Erfahrung damit? Anwältin ist denke ich Frau Mag. Julia Eckhart welche diese Klagen anbietet? Diese ist jedoch aus der Steiermark.

Chancen Zivilklage

-      Die Chancen für Forderungen gegen illegale Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieter sind gut, es gibt aber noch keine Urteile in der Schweiz. Verträge mit illegalen Online-Casino sind unseres Erachtens nichtig, weshalb Ihnen eine Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung zustehen sollte. Die Nichtigkeit ergibt sich aus der fehlenden Konzession/Lizenz, kann sich aber auch aus der Ausnutzung der Spielsucht ergeben. Es ist folglich kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

-      Es können nur die Nettoverluste zurückgefordert werden (alle Einzahlungen abzüglich Auszahlungen).

-      Die Durchsetzung der Forderung vor Schweizer Gerichten ist grundsätzlich möglich (z.B. Interwetten, Bet-at-Home, Betamo, N1, Big5, Casumo, Pinnacle, Pokerstars, etc.). Gegenwärtig verhindert ein neues Gesetz die Vollstreckung in Malta, dieses wird jedoch als EU-rechtswidrig angesehen und sollte bald wieder aufgehoben werden. Es ist etwas schwieriger gegen Casinos mit Sitz in Isle of Man (z.B. Bahigo), Gibraltar (z.B. BWIN, Bet365) oder Curaçao vorzugehen.

-      Wir haben inzwischen schon viele Klagen eingereicht und diverse Vergleiche geschlossen. Mit direkter Klage vor erster Instanz konnten wir bisher die schnellsten und besten Ergebnisse erzielen. Auch mit Anwaltsschreiben konnten wir schon Casinos zur Rückzahlungen bewegen.

-      Gegen Casumo, N1 und Videoslots konnten wir Urteile erstreiten (Entscheid und Urteilsvorschläge Friedensrichter)

-      Wir erwarten im Sommer/Herbst 2025 erste Urteile von mehreren Bezirksgerichten, u.a. gegen BWIN und Interwetten.

Strafanzeige

-      Für die Einreichung einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen müssen wir die Ausnutzung der Spielsucht nachweisen sowie unverhältnismässig hohe Gewinne seitens des Casinos. Wenn Sie in kurzer Zeit viel gespielt haben und hohe Verluste erlitten haben, welche in keinem Verhältnis zu Ihrem Einkommen und Vermögen stehen, gibt es gewisse Aussichten den Strafprozess zu gewinnen und die Verluste zurückzuholen. Wir haben bereits mehre Strafanzeigen eingereicht und warten auf die Ergebnisse.

Kreditkartenbelastungen / Zwischenhändler

Prüfen Sie die letzten Kreditkartenbelastungen und erheben Sie direkt schriftlich Widerspruch bei Ihrer Bank/Kreditkartenanbieter (Frist! 30 Tage seit Empfang der Abrechnung). Oftmals ist nicht erkenntlich, dass es sich um Transaktionen an ein Casino handelt und es werden unbekannte Firmen/Händler vermerkt. Von diesen Händlern können wir Rückforderungen geltend machen. Zudem werden die vereinbarten Kartenlimiten teilweise von den Banken überschritten. In mehreren Fällen konnten wir so verspielte Gelder zurückfordern. Senden Sie uns die Abrechnungen.


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Das ist eine Kurzeinschätzung E-Mail von einer der einzigen Kanzleien die sowas in der Art in der Schweiz vertritt. Da ist noch mehr doch möchte andere User hier erneut fragen, ob jemand Erfahrung aus der Schweiz einbringen kann? Habe bei Stake 40'000 verluste

edondoko

Du wappla wer bistdueig ???!

Zur Info für alle



Online-Glücksspiele – LG Münster hebt Aussetzung des Verfahrens auf

Istvan Cocron

Rückforderung von Verlusten aus…

Veröffentlicht: 20. Jan. 2025

 Follower:in

Das Landgericht Münster sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen als europarechtswidrig einstufen könnte. Die Aussetzung eines Verfahrens zur Rückforderung von Verlusten aus illegalen Online-Glücksspielen hat das Gericht mit Beschluss vom 16. Januar 2025 wieder aufgehoben. Das Verfahren kann nun in Kürze stattfinden.

 


Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Erst zum 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot etwas gelockert und die Veranstalter können eine Lizenz für ihr Glücksspielangebot in Deutschland beantragen. Ohne diese Genehmigung sind Online-Glücksspiele weiterhin illegal. „Die Konsequenz daraus ist, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Glücksspielen von den Veranstaltern zurückfordern können", sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 


Zahlreiche Gerichte haben diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler auch schon bestätigt. Verschiedene Anbieter der Online-Glücksspiele berufen sich nun darauf, dass das deutsche Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße. Um diese Frage zu klären, hat ein maltesisches Gericht den EuGH angerufen. Das Verfahren steht noch aus. Allerdings haben verschiedene Gerichte Verfahren zur Rückforderungsansprüchen der Spieler bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

 


Das Landgericht Münster hat nun einen Beschluss zur Aussetzung eines Verfahrens wieder aufgehoben. Denn nach Ansicht des Gerichts gibt es „keinerlei Anlass" davon auszugehen, dass der EuGH das deutsche Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag für unionsrechtswidrig erklären wird. Auch die deutschen Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof hatten das Verbot bislang einhellig für unionsrechtskonform gehalten. Auch wenn der BGH zuletzt ein Verfahren ausgesetzt hat, heiße das nicht, dass er zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen ist und das deutsche Verbot für einen Verstoß gegen europäisches Recht hält, so das Gericht weiter.

 


Der BGH hatte in dem Verfahren zu Online-Sportwetten deutlich gemacht, dass er die Verträge ohne eine entsprechende Lizenz für nichtig hält. Allerdings hatte der Anbieter der Sportwetten einen Lizenzantrag gestellt. Da das Vergabeverfahren nicht europäischen Recht entsprach, konnten allerdings keine Genehmigungen erteilt werden. „Der EuGH soll daher klären, ob das Verbot auch unter diesen Umständen zulässig war, wovon der BGH aber ausgeht", so Rechtsanwalt Cocron.

 


Das Verbot aus dem Glücksspielvertrag dient u.a. dem Jugend- und Spielerschutz vor ruinösem Verhalten oder auch der Betrugsvorbeugung. „Der EuGH hat schon 2010 entschieden, dass nationale Verbote zulässig sein können, wenn sie Zielen des Gemeinwohls wie dem Schutz vor Spielsucht oder Begleitkriminalität dienen. Es ist nicht davon auszugehen, dass er seine Rechtsprechung ändern wird", sagt Rechtsanwalt Cocron.

 


Das sieht offenbar auch das LG Münster so. Es machte deutlich, dass „vor dem Hintergrund der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit einer gegenteiligen Entscheidung des EuGH" dem Kläger eine weitere Aussetzung des Verfahrens nicht mehr zumutbar sei.

 


„Spieler haben nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen und sollten ihre Ansprüche zeitnah geltend machen und nicht erst eine Entscheidung des EuGH abwarten. Zumal ihre Ansprüche auch verjähren können", so Rechtsanwalt Cocron.

 

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