Hallo,
Diese Situation ruft verständlicherweise starke Emotionen hervor, aber es ist wichtig zu verdeutlichen, wie Anträge auf Selbstausschluss in der Praxis bewertet werden, insbesondere für andere Spieler, die dies lesen.
Ein Antrag auf Selbstsperrung muss klar und nachvollziehbar sein und über einen einzigen, vom Casino festgelegten Kanal gesendet werden. Wird eine Nachricht gleichzeitig an mehrere Adressen gesendet, lässt sich nicht zuverlässig bestätigen, wann, wo und wie der Antrag eingegangen und bearbeitet wurde.
Aus diesem Grund können solche Nachrichten leider nicht als gültige und durchsetzbare Anträge auf Selbstsperre behandelt werden. Es geht hier nicht um die Verteidigung eines Casinos, sondern um die Anwendung desselben Maßstabs, der bei jeder Beschwerde gelten muss, damit Entscheidungen einheitlich und faktenbasiert getroffen werden.
Der erste Antrag, der eindeutig als ordnungsgemäßer Antrag auf Selbstausschluss identifiziert, verifiziert und bewertet werden konnte, wurde am 26.11. gestellt, weshalb die Untersuchung ab diesem Datum fortgesetzt wird.
Das bedeutet nicht, dass Spielsucht ignoriert oder verharmlost wird. Im Gegenteil, es zeigt, warum es für Spieler mit Spielproblemen so wichtig ist, bei der Beantragung der Kontoschließung ein klares und dokumentiertes Verfahren einzuhalten. Andernfalls ist der Antrag später möglicherweise nicht durchsetzbar.
Das Beschwerdeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, und die verbleibenden Schritte konzentrieren sich auf die Ereignisse nach Ablauf der Frist für die Beschwerdeeinreichung. Sobald das Casino die erforderlichen Informationen bereitstellt, kann der Fall entsprechend weiterbearbeitet werden.
Wir alle verstehen, wie belastend solche Situationen sein können, doch gegenseitige Anschuldigungen tragen weder zur Aufklärung des Falls noch zum Schutz anderer Beteiligter bei. Klare Dokumentation und nachweisbare Kommunikation hingegen schon.