vor 2 Jahren

Danke für die Definitionen, denn die Diskussion ist verwirrend! Aber für den Chargeback-Teil brauchen wir einen Nachweis wie eine Quittung, um eine Beschwerde einzureichen? Wir müssen das noch erklären, denn laut Gesetz hat der Händler das Recht, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, wenn wir einen falschen Anspruch geltend machen, oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieses Risiko bei der Bank eingehen soll. Jemand hat mir von der Rückbuchung von Chargebacks erzählt, also denke ich, dass das nie wirklich ein großer Gewinn ist.





