Der Spieler aus Deutschland hatte Probleme, Geld aus dem Casino abzuheben, machte jedoch keine spezifischen Angaben zu dem Problem. Nach Überprüfung des Falls wurde festgestellt, dass die Überprüfung des Spielers nicht bestätigte, dass er das Konto persönlich führte. Folglich wurden die vom Casino ergriffenen Maßnahmen bezüglich der Beschlagnahme von Gewinnen als gerechtfertigt erachtet. Aufgrund dieser Feststellungen wurde die Beschwerde anschließend zurückgewiesen.






