Vielen Dank für Ihre zusätzlichen Informationen.
Ich verstehe Ihre Bedenken; wir müssen jedoch einige wichtige Punkte in Ihrem Fall klären.
Zunächst zu Ihrem Antrag auf Selbstsperre:
Sie gaben an, die Selbstsperre per Live-Chat beantragt zu haben, können jedoch leider keinen Chatverlauf oder sonstige Belege für diesen Antrag vorlegen. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen die Beweislast beim Spieler liegt. Ohne einen nachweisbaren Beleg für einen solchen Antrag können wir uns nicht an das Casino wenden oder dessen Position infrage stellen, da das Casino die Existenz eines solchen Antrags schlichtweg abstreiten könnte.
Aus diesem Grund sind wir gezwungen, die Beschwerde wegen unzureichender Beweislage zurückzuweisen, wenn keine unterstützenden Beweise vorgelegt werden.
Zweitens, was die beschränkte Zuständigkeit betrifft:
Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mitteilung über Ihren Wohnsitz in einem Land mit Beschränkungen. Gemäß unseren Richtlinien können wir jedoch in Fällen, in denen sich ein Spieler aus einem solchen Land erfolgreich registriert, Geld einzahlt und es dann während des regulären Spielverlaufs verliert, keine Unterstützung leisten.
Wir greifen nur dann ein, wenn einem Spieler aus einem Land mit Spielbeschränkungen die Registrierung und Teilnahme erlaubt ist, seine Gewinne aber später aufgrund seines Wohnsitzes einbehalten werden. Dies ist hier nicht der Fall.
Falls Ihre Argumentation darauf beruht, dass das Casino Ihnen die Registrierung und Einzahlung nicht hätte gestatten dürfen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir das Casino nicht zur Rückerstattung Ihrer Verluste verpflichten können. Jede diesbezügliche Entscheidung liegt ausschließlich im Ermessen des Casinos.
Abschließend noch ein Wort zu KYC und internen Kontrollen:
Wir verstehen zwar Ihre Bedenken, aber der Zeitpunkt der KYC-Prüfungen oder die internen Systeme des Casinos zur Erkennung von Duplikatkonten stellen keine ausreichende Grundlage für eine Rückerstattung verlorener Gelder dar.
Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass wir, sofern Sie keine relevanten Beweise zur Unterstützung Ihres Antrags auf Selbstsperre vorlegen können, keine andere Wahl haben, als diese Beschwerde wegen unzureichender Beweislage als ungelöst zu schließen.
Thank you for your additional information.
I understand your concerns; however, we need to clarify a few important points regarding your case.
First, regarding your self-exclusion request:
You stated that you requested self-exclusion via live chat, but unfortunately, you are unable to provide any transcript or other supporting evidence of this request. Please understand that in cases like this, the burden of proof lies on the player. Without any verifiable evidence that such a request was made, we are not in a position to approach the casino or challenge their stance, as the casino may simply deny that any such request occurred.
For this reason, if no supporting evidence is provided, we will be forced to close the complaint as insufficient evidence.
Second, regarding the restricted jurisdiction:
We acknowledge your statement about residing in a restricted country. However, according to our policy, we are unable to assist in cases where a player from a restricted jurisdiction successfully registers, deposits, and loses funds during regular gameplay.
We only intervene in situations where a player from a restricted jurisdiction is allowed to register and play, but their winnings are later confiscated due to their location. This is not the case here.
If your argument is based on the claim that the casino should not have allowed you to register and deposit funds, please understand that we cannot compel the casino to refund your losses. Any such decision remains entirely at the casino’s discretion.
Lastly, regarding KYC and internal controls:
While we understand your concerns, the timing of KYC checks or the casino’s internal systems for detecting duplicate accounts does not constitute sufficient grounds for a refund of lost funds.
Based on the above, unless you are able to provide relevant evidence supporting your self-exclusion request, we will have no other option but to close this complaint as unresolved due to insufficient evidence.
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