Der Spieler aus Großbritannien hatte sich aufgrund seiner Spielsucht von Tea Spins und den zugehörigen Seiten selbst ausgeschlossen, konnte sein Konto jedoch wieder öffnen und weiterspielen. Anschließend schloss er seine Konten erneut und beantragte die Rückerstattung seiner Einzahlungen, wobei er betonte, dass verantwortungsvolles Spielen Priorität haben sollte. Die Beschwerde wurde mangels Beweisen abgewiesen, da der Spieler alle Anträge auf Kontoschließung gelöscht hatte und weder seinen Selbstausschluss noch die Wiedereröffnung seines Kontos belegen konnte. Der Fall wurde abgeschlossen, der Spieler wurde jedoch aufgefordert, gegebenenfalls zukünftig Beweise nachzureichen.




