Ein Spieler aus Japan hatte Probleme mit Auszahlungen, nachdem sein Konto wegen angeblichen Spielens eines Spiels mit hoher Volatilität gesperrt worden war. Er hatte die Umsatzbedingungen erfüllt und alle erforderlichen Authentifizierungen abgeschlossen, empfand die Maßnahme des Casinos jedoch als ungerechtfertigt, da das Spiel nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verboten aufgeführt war. Das Casino bestätigte, dass die Entscheidung zur Kontosperrung und Auszahlungsverweigerung endgültig und auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen worden sei, und weigerte sich, Beweise für sein Vorgehen vorzulegen. Infolgedessen wurde die Beschwerde aufgrund der mangelnden Kooperation des Casinos als ungelöst markiert, was sich negativ auf dessen Sicherheitsbewertung auswirkte. Ohne die Kooperation des Casinos konnten keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.






