Die Spielerin aus Quebec wollte ihr Casino-Konto aufgrund von Spielsucht und gesundheitlichen Problemen schließen. Das Casino reagierte jedoch nicht auf ihren Antrag auf Selbstsperre und zeigte sich nicht kooperativ. Wir überprüften die AGB des Casinos und bestätigten, dass eine Selbstsperre über den Kundenservice beantragt werden kann und dass Konten während der Mindestdauer von sechs Monaten nicht reaktiviert werden können. Da sie jedoch weder auf unsere Nachfragen reagierte noch die angeforderten Unterlagen zur Kontoschließung einreichte, konnten wir die Untersuchung nicht fortsetzen. Daher wurde die Beschwerde aufgrund mangelnder Kooperation ihrerseits vorerst geschlossen.





