Der Spieler aus der Schweiz hatte aufgrund von Bedenken hinsichtlich seines Spielverhaltens einen Selbstausschluss beantragt, erhielt jedoch keine Antwort vom Casino. Er gab an, durch die Untätigkeit des Casinos etwa 3.000 € verloren zu haben und dass ihm zudem Gewinne in Höhe von 3.000 € vorenthalten würden. Der Spieler wurde aufgefordert, Belege für seine Anträge auf Kontoschließung und die Kommunikation mit dem Casino vorzulegen, um die Untersuchung fortsetzen zu können. Da der Spieler auf diese Anfragen und Mahnungen nicht reagierte, wurde die Beschwerde vorerst ohne Ergebnis geschlossen. Dem Spieler wurde mitgeteilt, dass er die Beschwerde wieder aufnehmen könne, falls er die Kommunikation fortsetzen wolle.





